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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Beschreibung: Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
Kennung des Verfahrens: 659a12dc-3ec5-4ed8-94ec-0caf2eab3a4b
Vorherige Bekanntmachung: 00773547-2023
Interne Kennung: OV032.23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lieferorte siehe Angaben zu den Losen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56XCS
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs (Hennigsdorf)
Beschreibung: Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Alexander S. Puschkin Gymnasium Rathenaustr. 43
Stadt: Hennigsdorf
Postleitzahl: 16761
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Velten und Oranienburg)
Beschreibung: Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Barbara-Zürner-Oberschule Breite Str. 32
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Louise-Henriette-Gymnasium Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Gransee)
Beschreibung: Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Schule Straße des Friedens 4
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 189 193,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Lehrmittelvertrieb Tilo Baerwolf
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 67 093,80 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV032.23 - Los 1
Titel: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses: 27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Firma Steffen Lorenz
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 122 100,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV032.23 - Lose 2 und 3
Titel: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses: 27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Firma Steffen Lorenz
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 122 100,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV032.23 - Lose 2 und 3
Titel: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses: 27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3301601-3500
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Lehrmittelvertrieb Tilo Baerwolf
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE136891250
Postanschrift: Professor-Zeller-Str. 42
Stadt: Neuenhagen
Postleitzahl: 15366
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Telefon: +493342209837
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Firma Steffen Lorenz
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE138432476
Postanschrift: Hechtsprung 1
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +4933201430184
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fbed350-ca2f-4401-a907-cdeccd4a4e0f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2024 10:52:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126267-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/02/2024