126267-2024 - Ergebnis
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
OJ S 43/2024 29/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Oberhavel
E-Mailvergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
BeschreibungDer Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
Kennung des Verfahrens659a12dc-3ec5-4ed8-94ec-0caf2eab3a4b
Vorherige Bekanntmachung00773547-2023
Interne KennungOV032.23
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel  
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferorte siehe Angaben zu den Losen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP9YB56XCS
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelLieferung interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs (Hennigsdorf)
BeschreibungLos 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlexander S. Puschkin Gymnasium Rathenaustr. 43 
StadtHennigsdorf
Postleitzahl16761
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungBrandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelLieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Velten und Oranienburg)
BeschreibungLos 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBarbara-Zürner-Oberschule Breite Str. 32 
StadtVelten
Postleitzahl16727
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLouise-Henriette-Gymnasium Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8 
StadtOranienburg
Postleitzahl16515
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungBrandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelLieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Gransee)
BeschreibungLos 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30230000 Computerbezogene Geräte, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWerner-von-Siemens-Schule Straße des Friedens 4 
StadtGransee
Postleitzahl16775
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung00773547-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungBrandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Oberhavel
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge189 193,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiLehrmittelvertrieb Tilo Baerwolf
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots67 093,80 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsOV032.23 - Los 1
TitelLieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiFirma Steffen Lorenz
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots122 100,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsOV032.23 - Lose 2 und 3
TitelLieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiFirma Steffen Lorenz
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots122 100,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsOV032.23 - Lose 2 und 3
TitelLieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Oberhavel
Registrierungsnummer12-12992262160023-68
PostanschriftAdolf-Dechert-Str. 1
StadtOranienburg
Postleitzahl16515
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
KontaktpersonLeitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@oberhavel.de
Telefon+49 3301601-3500
Fax+49 3301601-3519
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandkreis Oberhavel
Registrierungsnummer12-12992262160023-68
PostanschriftAdolf-Dechert-Str. 1
StadtOranienburg
Postleitzahl16515
Land, Gliederung (NUTS)Oberhavel (DE40A)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@oberhavel.de
Telefon+49 3301601-3500
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummert:03318661719
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mwae.brandenburg.de
Telefon+49 3318661719
Fax+49 3318661652
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLehrmittelvertrieb Tilo Baerwolf
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE136891250
PostanschriftProfessor-Zeller-Str. 42
StadtNeuenhagen
Postleitzahl15366
Land, Gliederung (NUTS)Märkisch-Oderland (DE409)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@lehrmittel-vertrieb.de
Telefon+493342209837
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungFirma Steffen Lorenz
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE138432476
PostanschriftHechtsprung 1
StadtPotsdam
Postleitzahl14476
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-Mailoffice@lorenz-buero.de
Telefon+4933201430184
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6fbed350-ca2f-4401-a907-cdeccd4a4e0f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/02/2024 10:52:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung126267-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe43/2024
Datum der Veröffentlichung29/02/2024