126551-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
OJ S 40/2025 26/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
E-Mailsalamander@ebwo.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLeistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
BeschreibungLeistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
Kennung des Verfahrens387f7117-0a75-42d5-b07f-c0695e2b0377
Interne KennungEbwo_Prüfstatik_Salamander_111.0004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag  
StadtWorms
Postleitzahl67549
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5E2Z
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPrüfstatik - Holzbau
BeschreibungDie Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen
Beschreibung der OptionenJa unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag  
StadtWorms
Postleitzahl67549
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung) beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenFortsetzung der Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2. Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a) Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343 "Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersönliche Erfahrung des Prüfstatikers in der Fachrichtung Holzbau
BeschreibungBewertet wurde die persönliche Erfahrung des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Holzbau anhand von genau drei (3) persönlichen Referenzprojekten des Prüfstatikers in der Fachrichtung Holzbau. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerfügbarkeit während der Bauausführung
BeschreibungBewertet wurde die Verfügbarkeit des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Holzbau während der Bauausführung anhand des Ausgangsortes von dem der einzusetzende Prüfstatiker in der Regel anreist. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelPrüfstatik - Metallbau
BeschreibungDie Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen
Beschreibung der OptionenJa unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag  
StadtWorms
Postleitzahl67549
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung) beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenFortsetzung der Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2. Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a) Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343 "Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersönliche Erfahrung des Prüfstatikers in der Fachrichtung Metallbau
BeschreibungBewertet wurde die persönliche Erfahrung des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Metallbau anhand von genau drei (3) persönlichen Referenzprojekten des Prüfstatikers in der Fachrichtung Metallbau. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerfügbarkeit während der Bauausführung
BeschreibungBewertet wurde die Verfügbarkeit des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Metallbau während der Bauausführung anhand des Ausgangsortes von dem der einzusetzende Prüfstatiker in der Regel anreist. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelPrüfstatik - Massivbau
BeschreibungDie Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen
Beschreibung der OptionenJa unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag  
StadtWorms
Postleitzahl67549
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung) beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenFortsetzung der Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2. Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a) Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343 "Tariftreue_Mindestentgelterklärung" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersönliche Erfahrung des Prüfstatikers in der Fachrichtung Massivbau
BeschreibungBewertet wurde die persönliche Erfahrung des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Massivbau anhand von genau drei (3) persönlichen Referenzprojekten des Prüfstatikers in der Fachrichtung Massivbau. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerfügbarkeit während der Bauausführung
BeschreibungBewertet wurde die Verfügbarkeit des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Prüfstatikers in der Fachrichtung Massivbau während der Bauausführung anhand des Ausgangsortes von dem der einzusetzende Prüfstatiker in der Regel anreist. Weitere Informationen ergaben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung840 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen840 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiDipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots840 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelLos 1 Holzbau
Datum des Vertragsabschlusses17/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiVerheyen - Ingenieure GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots840 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLos 2 Metallbau
Datum des Vertragsabschlusses17/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung840 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiLunkenheimer, Schulte + Partner
Angebot
Kennung des Angebots3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots840 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelLos 3 Massivbau
Datum des Vertragsabschlusses17/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
Registrierungsnummer073190000000-002-26
PostanschriftHohenstaufenring 2
StadtWorms
Postleitzahl67547
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
KontaktpersonTechnischer Vorstand
E-Mailsalamander@ebwo.de
Telefon+49 6241 - 9100 20
Fax+49 6241 - 9100 66
Internetadressehttps://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen/ausschreibungen/index.php?navid=205994205994
Profil des Erwerbershttps://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen/ausschreibungen/index.php?navid=205994205994
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Kontaktperson/
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 613116-2234
Fax+49 61311616-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE 312 529 764
PostanschriftBahnhofstraße 28
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailinfo@pkp-ingenieure.de
Telefon+49 611 166 9090
Fax+49 611 166 9099
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVerheyen - Ingenieure GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 814 868 282
PostanschriftHannah-Arendt-Straße 5
StadtBad Kreuznach
Postleitzahl55545
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
E-Mailverwaltung@verheyen-ingenieure.de
Telefon0671 8440013
Fax0671 4836350
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLunkenheimer, Schulte + Partner
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 296154500
PostanschriftDessauer Straße 6
StadtBad Kreuznach
Postleitzahl55545
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
E-Mailinfo@lsp-ing.com
Telefon0671 483630
Fax0671 4836350
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung08d9d63b-9ae9-4693-9aa7-c9b392ce7c55-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Anzahl der eingegangenen Angebote für das Los 2 sowie für das Los 3 wurde aktualisiert.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenGeändert wurde die Angabe zu den eingegangenen Angeboten für das Los 2. Aktualisiert wurde die Angabe der insgesamt eingegangenen Angebote von vier Angeboten auf fünf Angebote. Ferner wurden die Angaben zu den Angeboten von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen für das Los 2 von drei auf vier Angebote aktualisiert. Geändert wurde die Angabe zu den eingegangenen Angeboten für das Los 3. Aktualisiert wurde die Angabe der insgesamt eingegangenen Angebote von fünf Angeboten auf sieben Angebote. Ferner wurden die Angaben zu den Angeboten von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen für das Los 3 von vier auf sechs Angebote aktualisiert.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc993106d-06b9-4843-a09e-483e3d538723  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/02/2025 14:30:14 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung126551-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe40/2025
Datum der Veröffentlichung26/02/2025