127421-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Großcontainer – Anschaffung von Laborcontainern für den Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierte Materialien und chemische und mechanische Verfahrenstechnik am Standort Burghausen
OJ S 40/2025 26/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTechnische Hochschule Rosenheim
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAnschaffung von Laborcontainern für den Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierte Materialien und chemische und mechanische Verfahrenstechnik am Standort Burghausen
BeschreibungZur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger Laborkomplex anzuschaffen, der im Wintersemester 2025/2026 (Oktober 2025 bis Februar 2026) in betrieb genommen werden soll. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei von der Planung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung. Die Erd- und Fundamentarbeiten werden im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligungsgesellschaft mbH Burghausen durchgeführt. Die Gründung des Komplexes ist je nach Bauweise entweder auf Streifenfundamtenten, Kiesfläche oder auf einer Bodenplatte möglich. Zur Erstellung der Gründung ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 21 Kalendertagen nach Auftragsvergabe ein vollständiger Werkplan für die Fundamentierung zu liefern. Die Fundamentierung wird dann nach den Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Es handelt sich um einen überwiegend eingeschossigen Flachdachbau mit Lüftungs- und Klimatisierungsanlage. Gemäß Grundrissplan wird das Gebäude aus Standardmoduln mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75m) konstruiert. Der Verbindungsflur wird aus Standardmodulen mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75 m) konstruiert. Das Gebäude ist durch den AN vollumfänglich nach den im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung erläuterten Vorgaben des AG zu planen, anzuliefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Kenndaten Gesamtgebäude: · Außenabmessungen: ca. L 42,0 m x B 15,00 m, überwiegend 1- geschossig · Nutzfläche NF: ca. nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Funktionsfläche FF: nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Gebäudehöhe: ca. 6,40 m ab OK Fundament (siehe Entwurfsplanung) · Lichte Raumhöhe: EG ca. 2,75 m (eingeschossig) bzw. ca. 5,95 m (zweigeschossig)
Kennung des Verfahrensd7c692ad-fd6e-4987-bf95-e7d1149c50cb
Interne KennungTHR-2025-Lab
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), 39180000 Labormöbel
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTechnische Hochschule Rosenheim, Elisabethstr. 30,32,34  
StadtBurghausen
Postleitzahl84489
Land, Gliederung (NUTS)Altötting (DE214)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y60YT6P4QW4T Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs handelt sich um die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
Korruption§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr.6 § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299 a und 299 b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Nr.7 § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Nr.8 den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 355a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Nr.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr. 3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Nr. 2 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzielle Mittel in Kenntnis dessen, dass dies finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr. 4 § 263 des Strafgesetzbuchs (betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Nr. 5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr. 10 den §§ 232,232a, Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentliches Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Information zu erhalten, durch die es unzulässig Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverletzung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch anderer, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden;
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauern mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitgien Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§ 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAnschaffung von Laborcontainern für den Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierte Materialien und chemische und mechanische Verfahrenstechnik am Standort Burghausen
BeschreibungZur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger Laborkomplex anzuschaffen, der im Wintersemester 2025/2026 (Oktober 2025 bis Februar 2026) in betrieb genommen werden soll. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei von der Planung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung. Die Erd- und Fundamentarbeiten werden im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligungsgesellschaft mbH Burghausen durchgeführt. Die Gründung des Komplexes ist je nach Bauweise entweder auf Streifenfundamtenten, Kiesfläche oder auf einer Bodenplatte möglich. Zur Erstellung der Gründung ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 21 Kalendertagen nach Auftragsvergabe ein vollständiger Werkplan für die Fundamentierung zu liefern. Die Fundamentierung wird dann nach den Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Es handelt sich um einen überwiegend eingeschossigen Flachdachbau mit Lüftungs- und Klimatisierungsanlage. Gemäß Grundrissplan wird das Gebäude aus Standardmoduln mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75m) konstruiert. Der Verbindungsflur wird aus Standardmodulen mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75 m) konstruiert. Das Gebäude ist durch den AN vollumfänglich nach den im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung erläuterten Vorgaben des AG zu planen, anzuliefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Kenndaten Gesamtgebäude: · Außenabmessungen: ca. L 42,0 m x B 15,00 m, überwiegend 1- geschossig · Nutzfläche NF: ca. nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Funktionsfläche FF: nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Gebäudehöhe: ca. 6,40 m ab OK Fundament (siehe Entwurfsplanung) · Lichte Raumhöhe: EG ca. 2,75 m (eingeschossig) bzw. ca. 5,95 m (zweigeschossig)
Interne KennungTHR-2025-Lab
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), 39180000 Labormöbel
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTechnische Hochschule Rosenheim, Elisabethstr. 30,32,34  
StadtBurghausen
Postleitzahl84489
Land, Gliederung (NUTS)Altötting (DE214)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen. Der Preis ist bei dieser Vergabe nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Formblättern L 227 sowie L 2270.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Der Bieter weist einen Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach, soweit er Planungs- und Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre/Jahr: 6 Mio. EURO, netto Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung // EEE// Eintragung AVPQ Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. 2. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Mindesthöhe Deckungssumme: für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio EUR Mindestdeckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3 Mio EUR Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung // EEE// Eintragung AVPQ Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen bzw. eine Bietergemeinschaft vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung der Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder die Abgabe einer Erklärung über die Eintragung im AVPQ. Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags - Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung entsprechend Eintragung des Bieters bei der Eigenerklärung zur Eignung "Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes"
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YT6P4QW4T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YT6P4QW4T
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YT6P4QW4T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitZur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt, sh. Formblatt L 214
Frist für den Eingang der Angebote31/03/2025 08:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 3 VgV lautet: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin31/03/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den sonstigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltTechnische Hochschule Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtTechnische Hochschule Rosenheim
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungTechnische Hochschule Rosenheim
RegistrierungsnummerDE224007001
PostanschriftHochschulstraße 1
StadtRosenheim
Postleitzahl83024
Land, Gliederung (NUTS)Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
LandDeutschland
KontaktpersonMöller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Telefon+49 80311801-0
Fax+49 80311801-80
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
RegistrierungsnummerDE811335517
PostanschriftVergabekammer Südbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9af97571-e766-41cc-be78-e5ab8467bc81  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/02/2025 12:36:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung127421-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe40/2025
Datum der Veröffentlichung26/02/2025