Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4):
Aufgrund § 39 Abs.6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert 0.01 EUR steht lediglich als "Füllwert".
Zu V Auftrags-Nr. 1.1 mit V.2.1) Tag des Vertragsschlusses: Aus technischen Gründen andere Datumsangabe wie folgt: 24.11.2022
Zu V Auftrags-Nr. 1.2 mit V.2.1) Tag des Vertragsschlusses: Aus technischen Gründen andere Datumsangabe wie folgt: 24.11.2022
Zu V Auftrags-Nr. 1.3 mit V.2.1) Tag des Vertragsschlusses: Aus technischen Gründen andere Datumsangabe wie folgt: 24.11.2022