127898-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von Bio-Abfall aus dem Landkreis Rostock ab 2025
OJ S 40/2025 26/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
E-Mailservice@abfall-lro.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung von Bio-Abfall aus dem Landkreis Rostock ab 2025
BeschreibungVerwertung von jährlich ca. 2.500 bis 3.700 Mg Bio-Abfall (Durchschnitt 3.100 Mg/a) aus dem Landkreis Rostock einschließlich der Verwertung von Weihnachtsbäumen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026
Kennung des Verfahrensc301e714-7206-4c1b-a810-01eabdea40d7
Interne Kennung7011-01-24-k-EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensÜbernahme und Verwertung von Bio-Abfall aus der getrennten Bio-Abfallsammlung im Landkreis Rostock
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenHinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen, — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, — Besondere Vertragsbedingungen, — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Verwertung von Bio-Abfall aus dem Landkreis Rostock
BeschreibungDer Landkreis Rostock / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vergibt auf Basis eines Zweijahresvertrages zum 01.01.2025 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils zwei Jahre) folgende Leistung: Verwertung von jährlich ca. 2.500 bis 3.700 Mg (Durchschnitt 3.100 Mg/a) Bio-Abfall aus dem Landkreis Rostock einschließlich der Verwertung von Weihnachtsbäumen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026.
Interne Kennung7011-01-24-k-EU
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich höchstens zweimal um zwei Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis spätestens zum 31.12.2025 zum 31.12.2026 oder bis spätestens zum 31.12.2027 zum 31.12.2028) schriftlich gekündigt wird. Im Falle der Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen endet der Vertrag somit zum 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLandkreis Rostock / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren. Bei den Gesamtkosten finden die prognostizierten Kosten des Auftraggebers für den Transport der Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage/Übergabestelle Berücksichtigung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGER Umweltschutz GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag Verwertung von Bio-Abfall aus dem Landkreis Rostock zu Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners22/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses10/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00008722
AbteilungEigenbetrieb Abfallwirtschaft
PostanschriftAn der Schanze 9
StadtGüstrow
Postleitzahl18273
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailservice@abfall-lro.de
Telefon+49 384375570420
Internetadressehttps://www.abfall-lro.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
RegistrierungsnummerVKMV-13-L50010000000-78
AbteilungVergabekammer
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+49 38558815164
Fax+49 38558815817
Internetadressehttp://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGER Umweltschutz GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 2222
PostanschriftLanger Steinschlag 2
StadtGrevesmühlen
Postleitzahl23936
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ger-umweltschutz.de
Telefon+49 3881780810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungGER Umweltschutz GmbH
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ger-umweltschutz.de
Telefon+49 3881780810
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5a92bdb2-8e2d-4148-9104-c5ee784d8ed2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/02/2025 15:51:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung127898-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe40/2025
Datum der Veröffentlichung26/02/2025