Die zum Abkauf stehenden Geräte sind Bestandteil eines komplexen Versuchsaufbaus, der nur in Kombination von jedem einzelnen Gerät das erforderliche Gesamtforschungsergebnis liefern kann. Diesbezüglich muss die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV mit dem Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden durchgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.