Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt (Nord-/Südbayern).
Die Rahmenvereinbarung tritt ab dem 1.1.2021 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022.
Für weitere Details wird auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.