Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wertschutzschränken für die BPOL
Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.12 - 0637/20/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Wertschutzschränken für die BPOL
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Die Lieferung der Anlagen erfolgt bundesweit.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wertschutzschränken (WSS) für die BPOL. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in eine Festbestellmenge und eine geschätzte variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Die Festbestellmenge beträgt 9 WSS-Anlagen für unterschiedliche Dienststellen der Bundespolizei. Die geschätzte variable Menge beträgt: a) je 120 Stück der Waffenschließfachmodule M1 bis M5. b) je 60 Stück WSS-Korpusse in 5 unterschiedlichen Ausführungen. c) je 385 Haltevorrichtungen zur Aufnahme von Maschinenpistolen MP5 und MP5E. Die geschätzten Stückzahlen dienen nur zur Berechnung des Wertungspreises. Die tatsächlichen Abrufmengen der einzelnen Module, Korpusse und Haltevorrichtungen, werden im Bedarfsfall festgelegt und können sich davon unterscheiden. Der Höchstwert der abzurufenden Leistung entspricht dem geschätzten Wert (Ziffer II.2.6). Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesem Höchstwert von 2.068.191,05 Euro netto abgerufen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-550518
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 08/03/2022