CPV-Code Hauptteil 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gegenstand des Vertrages ist die technische und personelle Betreuung von Veranstaltungen und Sitzungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand des Vertrages ist die technische und personelle Betreuung von Veranstaltungen und Sitzungen sowie die Anmietung hierfür erforderlicher technischer Ausstattung.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 21/04/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: LiveCo Veranstaltungstechnik GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1 074 806,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 135 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 10/03/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
81675 München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Verlängerung des bestehenden Vertrags um 3 Monat kann unter Berücksichtigung der 50 %-Grenze des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a i. V. m. Satz 2 GWB durchgeführt werden. Die Vertragsverlängerung ist gemäß § 132 Abs. 3 GWB im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.
Es handelt sich um eine rechtlich zulässige Vertragsänderung.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 51Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Verlängerung des bestehenden Vertrags um 3 Monate auf insgesamt 51 Monate Vertragslaufzeit.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 496 915,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: LiveCo Veranstaltungstechnik GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Verlängerung des bestehenden Vertrags um 3 Monate bis 31.8.2021.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der Rahmenvertrag mit der Firma Liveco endet regulär am 31.5.2021. In dieser Zeit befindet sich der Bayerische Landtag noch im vollen Sitzungsbetrieb. Coronabedingt werden zur Zeit sämtliche Ausschüsse mit einem hohen technischen und personellen Aufwand begleitet, da Personen über die Plattform „Webex“ zugeschaltet und zudem die Sitzungen ins Internet übertragen werden. Einen Wechsel des Anbieters in dieser Sitzungszeit würde für den Bayerischen Landtag ein großes Risiko darstellen, da ein reibungsfreier und fehlerloser Ablauf nicht gewährleistet werden könnte. Dies wäre bedingt durch den kompletten Austausch der Technik in den entsprechenden Sälen, sowie der Einarbeitungszeit der Techniker. Eine Verlängerung des Vertrages zur Sommerpause, sitzungsfreien Zeit, wird angestrebt, da in dieser Zeit ein Wechsel ohne Zeitdruck und den genannten Risiken durchgeführt werden kann.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)