12889-2022 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
OJ S 6/2022 10/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: vergabe_rnv@schulze-hagen.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungen und Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 135-20-EK9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen-Neckarhausen und Bad Dürkheim. Die Ausschreibung hat den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der regelmäßigen Wartungen sowie von störungsbedingten Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH zum Gegenstand. Die durchzuführenden Wartungen erfolgen in den Betriebshöfen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, die Reparaturen und Instandsetzungen sind teils in der eigenen Werkstatt des Auftragnehmers durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Betriebshöfe der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Betriebshöfe der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar, insbesondere an den Standorten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und Mannheim-Käfertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang des Rahmenvertrages hat die Durchführung der regelmäßigen Wartungen sowie von störungsbedingten Reparaturen / Instandsetzungen der Klimageräte in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH zum Gegenstand. Die Fahrzeugflotte umfasst derzeit ca. 163 Stadtbahnfahrzeuge, die in Summe über rund 363 Fahrgastraum- sowie rund 223 Fahrerraumklimageräte verfügen. Die Klimaanlagen sind jeweils auf den Dächern der Fahrzeuge verbaut, mit Ausnahme der Klimaanlagen zur Kühlung des Fahrerraums bei den beiden Fahrzeugytpen GTN6 und GTN8 . Die unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Klimaanlagen sind der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 149-398248
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 135-20-EK9
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungen und Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/12/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied einzureichen. Gleiches gilt für qualifizierte Nachunternehmer, von denen sich ein Bewerber die Eignung leiht. Alternativ zur Eigenerklärung kann auch der Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bewerber / das Bewerbergemeinschaftsmitglied / der qualifizierte Nachunternehmener im Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt werden.
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRKAX
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/01/2022