129416-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Erweiterung der Anerkennung von Tarifen des Schienenpersonennahverkehrs in Leistungen des Schienenpersonenfernverkehrs in dem Linienabschnitt Rostock – Stralsund um Leistungen in dem Linienabschnitt Rostock – Hamburg
OJ S 38/2026 24/02/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mailvergabe@vmv-mbh.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterung der Anerkennung von Tarifen des Schienenpersonennahverkehrs in Leistungen des Schienenpersonenfernverkehrs in dem Linienabschnitt Rostock – Stralsund um Leistungen in dem Linienabschnitt Rostock – Hamburg
BeschreibungDer Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Ungeachtet der Eintragungen unter Nummer 5.1.3 dieser Bekanntmachung ist der Zeitpunkt der Aufhebung der Sperrung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung noch unbekannt. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn.
Kennung des Verfahrens60d0a947-92a6-45b5-8c36-73333cb0c342
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14  
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEisenbahnstrecke Rostock Hbf - Schwerin Hbf - Hamburg Hbf
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - GWB, VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelErweiterung der Anerkennung von Tarifen des Schienenpersonennahverkehrs in Leistungen des Schienenpersonenfernverkehrs in dem Linienabschnitt Rostock – Stralsund um Leistungen in dem Linienabschnitt Rostock – Hamburg
BeschreibungDer Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Ungeachtet der Eintragungen unter Nummer 5.1.3 dieser Bekanntmachung ist der Zeitpunkt der Aufhebung der Sperrung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung noch unbekannt. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn.
Interne KennungErweiterung 01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14  
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEisenbahnstrecke Rostock Hbf - Schwerin Hbf - Hamburg Hbf
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2026
Laufzeit24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, den Vertrag über die zusätzlichen Leistungen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb abzuschließen. Durch diese Bekanntmachung soll größtmögliche Transparenz für Marktteilnehmer geschaffen und verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB nach Ablauf von mindestens zehn Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Auftrag zu geben. Die Vergabe des Auftrags unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag muss vor dem angekündigten Vertragsschluss – der frühestens zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgt – bei der Vergabekammer eingehen. Andernfalls ist eine Feststellung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung nach § 135 Abs. 3 GWB nicht mehr möglich.
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Sonstige BegründungDie beabsichtigte Erweiterung des Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 ist nicht wesentlich im Sinne des § 132 Absatz 1 GWB. Insbesondere ändert die Erweiterung weder den Gesamtcharakter des Vertrags noch verschiebt sie das wirtschaftliche Gleichgewicht zugunsten des Auftragnehmers. Die zusätzlichen Leistungen sind zu denselben Konditionen zu erbringen, die für die ursprünglichen Leistungen vereinbart wurden. Auch ist die Ausweitung des ursprünglichen Auftrags nicht erheblich im Sinne von § 132 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 GWB. Die Erweiterung erhöht den Wert des ursprünglichen Auftrags um weniger als 20%. Erforderlich wurde die Erweiterung aufgrund einer Neubewertung der voraussichtlichen Nachfrage nach Beförderungsleistungen auf der genannten Strecke und deren Finanzierbarkeit. Die zeitliche Lage der zusätzlichen Leistungen an den Tagesrändern birgt dabei besondere Herausforderungen für die Fahrzeug- und Personalumläufe des Betreibers. Ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb ist infolgedessen nur dem bisherigen Auftragnehmer, der Verkehrsleistungen auch in den dazwischenliegenden Taktlagen erbringt, möglich. Eine isolierte Vergabe der zusätzlichen Leistungen kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Die Auftragsänderung ist daher auch nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt16033-2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLand Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Registrierungsnummer13-L5 00 10 00 00 00-78
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@vmv-mbh.de
Telefon+49 385 5908741
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer13-L50010000000-78-1
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDB Fernverkehr AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer12835570966
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60486
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung41b8f0cf-2c32-4065-a87f-8f63e7f29801  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/02/2026 14:53:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung129416-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe38/2026
Datum der Veröffentlichung24/02/2026