Beschreibung der Beschaffung
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 4 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 4 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C, CE und D1. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant. Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen: A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung: - Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten - zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen - Betreuung Nacharbeiten und Üben - Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung B) zur praktischen Ausbildung: - Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) - Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten - Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen: - BE: 11 Teilnehmende - C1: 5 Teilnehmende - C1E: 4 Teilnehmende - C: 5 Teilnehmende - CE: 5 Teilnehmende Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden erfolgen. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 4 ist das Polizeipräsidium Westhessen, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Hessisches Landeskriminalamt, Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Hessische Polizeiakademie und MEK PS. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle. Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).