13038-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Rahmenvereinbarung Cloud-Umgebung-OpenStack
OJ S 6/2026 09/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
E-Mailvergabe@tlrz.thueringen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Cloud-Umgebung-OpenStack
BeschreibungGegenstand der zu erbringenden Leistungen ist eine Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützung für eine private Cloudinfrastruktur auf Basis von OpenStack und Ceph.
Kennung des Verfahrens120ef729-af39-454a-914f-0d0be4380f00
Interne KennungTLRZ-V-25-055
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind für alle Dienststellen des TLRZ zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationena) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRahmenvereinbarung Cloud-Umgebung-OpenStack
BeschreibungGegenstand der zu erbringenden Leistungen ist eine Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützung für eine private Cloudinfrastruktur auf Basis von OpenStack und Ceph.
Interne KennungTLRZ-V-25-055
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind für alle Dienststellen des TLRZ zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung16 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie geschätzte Auftragsmenge ergibt sich aus den angesetzten Wertungsmengen im Preisblatt. Als Mindestabnahmemenge werden Leistungen im Wert von 4.000.000,- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart. Das Höchstvolumen, das aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 16.400.000,- Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Es gelten dabei die nachfolgenden Mindestanforderungen für den Bieter/ die Bietergemeinschaft: - drei Referenzen hatten jeweils eine Installation einer OpenStack Cloud inkl. Ceph mit vergleichbarem Umfang zum Gegenstand und deren Leistungsende liegt jeweils nach dem 31.12.2018. Bei mindestens einer der eingereichten Referenzen liegt das Leistungsende nach dem 31.12.2021. - drei Referenzen hatten jeweils den Betrieb einer OpenStack Cloud inkl. Ceph mit vergleichbarem Umfang zum Gegenstand und deren Leistungsende liegt jeweils nach dem 31.12.2018. Bei mindestens einer der eingereichten Referenzen liegt das Leistungsende nach dem 31.12.2021. - Dabei sind jeweils neben dem konkreten Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten zu benennen. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. - Die Leistungen der Referenzen müssen jeweils bereits in wesentlichem Umfang erbracht worden sein. Es ist zulässig, dass Referenzprojekte sowohl Installation als auch Betrieb einer OpenStack Cloud inkl. Ceph umfassten. Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen hat in einer Anlage darzulegen, inwieweit Erfahrungen durch Mitwirkungsleistungen an einer (Re-)Zertifizierung nach ISO27001 auf Basis von BSI-Grundschutz und/oder durch Leistungen innerhalb eines ISO27001-zertifizierten IT-Verbundes vorliegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis ist zu 100 Prozent entscheidend.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=822405
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungDie Mitarbeiter, die für die zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen, müssen über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß ThürSÜG verfügen, welche dem AG auf Verlangen vor Beginn der Tätigkeiten vorzulegen ist.
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=822405
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss10 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformZur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die Angebote bearbeitetFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer16900608-0001-03
PostanschriftLudwig-Erhard-Ring 8
StadtErfurt
Postleitzahl99099
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon000
Internetadressehttp://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungThüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Registrierungsnummer16900334-0001-29
PostanschriftJorge-Semprún-Platz 4
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungf8988557-1ee5-4431-818f-baf490985071-02
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1a652d4f-9fb6-4770-acef-5f7abda16467  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/01/2026 13:57:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung13038-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe6/2026
Datum der Veröffentlichung09/01/2026