130426-2022 - ErgebnisDeutschland-Neunburg vorm Wald: Fernmeldedienste
OJ S 50/2022 11/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: VGem Neunburg vorm Wald
Nationale Identifikationsnummer: 093765345
Postanschrift: Kolpingstr. 3
Ort: Neunburg vorm Wald
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Körner
E-Mail: koerner@vg-neunburg.de
Telefon: +49 9672920517
Fax: +49 9672920515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-neunburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vg-neunburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinden Dieterskirchen, Schwarzhofen und Thanstein
Referenznummer der Bekanntmachung: ByGbR-2021-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR – (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-
node.html)
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinden sind beteiligt: Gemeinde Dieterskirchen, Markt Schwarzhofen, Gemeinde Thanstein
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 486 575,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Dieterskirchen.
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz, 32561000 Glasfaserverbindungen, 32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung, 32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Dieterskirchen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung:
a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
-Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und
-Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").
Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart „Gebäudeanschluss“). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist der ultraschnelle NGA-Netzteil bis einschließlich Grundstücksgrenze zu errichten.
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
Jeder Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese dem Auftraggeber im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat.
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den Grabungsatlas, verwiesen.
Die vorhandene und nutzbare Infrastruktur gemäß Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur ist beachten.
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: keine
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: keine
f) Mindestinhalte der Angebote
Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung dieser Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Ziff. II. 4, für das Erschließungsgebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (Ziff. II.4.e) und Nr. 7.8 BayGibitR) so weit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
i.Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, eingesetzte Technologie [Point-to-Point / Point-to-MultiPoint (GPON) / ...]
ii.maximal mögliche Datenrate des Endkundenanschlusses,
iii.mittlere reale Datenrate am Endkundenanschluss zur Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr bis 21:30 Uhr), jeweils getrennt nach Down- und Upload, ggf. getrennt nach gewerblichen Anschlüssen und privaten Anschlüssen für Produkte, die die Zielbandbreiten (vergl. Ziff. II.4.a) erreichen,
iv.Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, für Produkte mit den in Ziff. II.4.a) genannten Zielbandbreiten,
v.Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
vi.Angaben zu Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörzeit,
vii.Angebotene Zugangsvarianten i.S.v. Nr. 7.2 BayGibitR.
viii. Einhaltung der weiteren Vorgaben der BayGibitR,
ixSämtliche neu zu errichtenden Leerrohren, welche unter die Förderung fallen, müssen gem. Ziff. 7.5 BayGibitR groß genug sind für die Aufnahme von Leitungen von mindestens drei Zugangsnachfragern; insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Leerrohrinfrastruktur ausreichend dimensioniert ist, so dass mindestens drei Zugangsnachfrager Point-to-Point Lösungen realisieren können.
x.Eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke (je Los und ggf. je Loskombination) auf Basis der Anlage 4 (Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke). Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Wirtschaftlichkeitslücke hat eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfragepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis zu dem in Ziff. II.2.4) a) angegebenen Abschlusspunkt (z.B. FTTB, „Fibre to the building“).
Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müssen.
xi. Kartographische Darstellung des vorgesehenen Trassenverlaufs zur Errichtung des ultraschnellen NGA-Netzes an alle ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes.
xii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Gebäudeanschluss“ ist der Rückerstattungsbetrag für nicht errichtete Gebäudeanschlüsse anzugeben.
xiii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Grundstücksanschluss“ sind die einmaligen Kosten für einen Hausanschluss anzugeben.
g)Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
Der Zuschlagsempfänger muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet.
Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. EU 2013/C 25/01) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers im Erschließungsgebiet gewährt werden.
Auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft.
Sofern neue passive Infrastrukturelemente (z.B. Kabelschächte oder Masten) geschaffen werden, muss der Zugang dazu ohne zeitliche Beschränkung gewährt werden.
Neu zu errichtende Infrastruktur muss im Hinblick auf künftige mögliche Erschließungen ausreichend dimensioniert sein, Nr. 7.5 BayGibitR ist dabei zu beachten.
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Mit der Angebotsaufforderung erhalten die zugelassenen Teilnehmer den Entwurf des Kooperationsvertrages. Die Bewerber haben diesen mit ihrem Angebot grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bewerber können darüber hinaus zu einzelnen Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Marktgemeinde Schwarzhofen.
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz, 32561000 Glasfaserverbindungen, 32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung, 32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: Markt Schwarzhofen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung:
a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
-Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und
-Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").
Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart „Gebäudeanschluss“). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist der ultraschnelle NGA-Netzteil bis einschließlich Grundstücksgrenze zu errichten.
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
Jeder Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese dem Auftraggeber im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat.
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den Grabungsatlas, verwiesen.
Die vorhandene und nutzbare Infrastruktur gemäß Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur ist beachten.
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: keine
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: keine
f) Mindestinhalte der Angebote
Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung dieser Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Ziff. II. 4, für das Erschließungsgebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (Ziff. II.4.e) und Nr. 7.8 BayGibitR) so weit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
i.Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, eingesetzte Technologie [Point-to-Point / Point-to-MultiPoint (GPON) / ...]
ii.maximal mögliche Datenrate des Endkundenanschlusses,
iii.mittlere reale Datenrate am Endkundenanschluss zur Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr bis 21:30 Uhr), jeweils getrennt nach Down- und Upload, ggf. getrennt nach gewerblichen Anschlüssen und privaten Anschlüssen für Produkte, die die Zielbandbreiten (vergl. Ziff. II.4.a) erreichen,
iv.Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, für Produkte mit den in Ziff. II.4.a) genannten Zielbandbreiten,
v.Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
vi.Angaben zu Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörzeit,
vii.Angebotene Zugangsvarianten i.S.v. Nr. 7.2 BayGibitR.
viii. Einhaltung der weiteren Vorgaben der BayGibitR,
ixSämtliche neu zu errichtenden Leerrohren, welche unter die Förderung fallen, müssen gem. Ziff. 7.5 BayGibitR groß genug sind für die Aufnahme von Leitungen von mindestens drei Zugangsnachfragern; insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Leerrohrinfrastruktur ausreichend dimensioniert ist, so dass mindestens drei Zugangsnachfrager Point-to-Point Lösungen realisieren können.
x.Eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke (je Los und ggf. je Loskombination) auf Basis der Anlage 4 (Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke). Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Wirtschaftlichkeitslücke hat eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfragepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis zu dem in Ziff. II.2.4) a) angegebenen Abschlusspunkt (z.B. FTTB, „Fibre to the building“).
Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müssen.
xi. Kartographische Darstellung des vorgesehenen Trassenverlaufs zur Errichtung des ultraschnellen NGA-Netzes an alle ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes.
xii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Gebäudeanschluss“ ist der Rückerstattungsbetrag für nicht errichtete Gebäudeanschlüsse anzugeben.
xiii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Grundstücksanschluss“ sind die einmaligen Kosten für einen Hausanschluss anzugeben.
g)Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
Der Zuschlagsempfänger muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet.
Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. EU 2013/C 25/01) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers im Erschließungsgebiet gewährt werden.
Auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft.
Sofern neue passive Infrastrukturelemente (z.B. Kabelschächte oder Masten) geschaffen werden, muss der Zugang dazu ohne zeitliche Beschränkung gewährt werden.
Neu zu errichtende Infrastruktur muss im Hinblick auf künftige mögliche Erschließungen ausreichend dimensioniert sein, Nr. 7.5 BayGibitR ist dabei zu beachten.
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Mit der Angebotsaufforderung erhalten die zugelassenen Teilnehmer den Entwurf des Kooperationsvertrages. Die Bewerber haben diesen mit ihrem Angebot grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bewerber können darüber hinaus zu einzelnen Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Thanstein.
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz, 32561000 Glasfaserverbindungen, 32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung, 32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Thanstein
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung:
a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
-Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und
-Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").
Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb
1 bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart „Gebäudeanschluss“). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist der ultraschnelle NGA-Netzteil bis einschließlich Grundstücksgrenze zu errichten
0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart „Grundstücksanschluss“).
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
Jeder Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese dem Auftraggeber im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat.
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den Grabungsatlas, verwiesen.
Die vorhandene und nutzbare Infrastruktur gemäß Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur ist beachten.
Zudem wird insbesondere auf folgende Infrastrukturen hingewiesen:
i. Gemeinde Thanstein, Dautersdorf 20: siehe Anlage 7 (Karte nutzbare Infrastruktur); Leerrohr aus PE, DA 50 x 5,4 mm; Station 95,52 bis 538,92 m; Verkaufspreis = 7.381,46 EUR
ii. Gemeinde Thanstein, Am Berg + Kiesenberger Straße 4; siehe Anlage 7 (Karte nutzbare Infrastruktur); Speedpipe, Verband 22x7, Grundstücksanschlüsse 2x7; Verkaufspreis = 9.327,71 EUR
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: keine
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: keine
f) Mindestinhalte der Angebote
Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung dieser Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Ziff. II. 4, für das Erschließungsgebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (Ziff. II.4.e) und Nr. 7.8 BayGibitR) so weit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
i.Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, eingesetzte Technologie [Point-to-Point / Point-to-MultiPoint (GPON) / ...]
ii.maximal mögliche Datenrate des Endkundenanschlusses,
iii.mittlere reale Datenrate am Endkundenanschluss zur Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr bis 21:30 Uhr), jeweils getrennt nach Down- und Upload, ggf. getrennt nach gewerblichen Anschlüssen und privaten Anschlüssen für Produkte, die die Zielbandbreiten (vergl. Ziff. II.4.a) erreichen,
iv.Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, für Produkte mit den in Ziff. II.4.a) genannten Zielbandbreiten,
v.Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
vi.Angaben zu Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörzeit,
vii.Angebotene Zugangsvarianten i.S.v. Nr. 7.2 BayGibitR.
viii. Einhaltung der weiteren Vorgaben der BayGibitR,
ixSämtliche neu zu errichtenden Leerrohren, welche unter die Förderung fallen, müssen gem. Ziff. 7.5 BayGibitR groß genug sind für die Aufnahme von Leitungen von mindestens drei Zugangsnachfragern; insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Leerrohrinfrastruktur ausreichend dimensioniert ist, so dass mindestens drei Zugangsnachfrager Point-to-Point Lösungen realisieren können.
x.Eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke (je Los und ggf. je Loskombination) auf Basis der Anlage 4 (Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke). Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Wirtschaftlichkeitslücke hat eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfragepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis zu dem in Ziff. II.2.4) a) angegebenen Abschlusspunkt (z.B. FTTB, „Fibre to the building“).
Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müssen.
xi. Kartographische Darstellung des vorgesehenen Trassenverlaufs zur Errichtung des ultraschnellen NGA-Netzes an alle ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes.
xii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Gebäudeanschluss“ ist der Rückerstattungsbetrag für nicht errichtete Gebäudeanschlüsse anzugeben.
xiii. Im Fall der geforderten Anschlussart „Grundstücksanschluss“ sind die einmaligen Kosten für einen Hausanschluss anzugeben.
g)Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
Der Zuschlagsempfänger muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet.
Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. EU 2013/C 25/01) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers im Erschließungsgebiet gewährt werden.
Auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft.
Sofern neue passive Infrastrukturelemente (z.B. Kabelschächte oder Masten) geschaffen werden, muss der Zugang dazu ohne zeitliche Beschränkung gewährt werden.
Neu zu errichtende Infrastruktur muss im Hinblick auf künftige mögliche Erschließungen ausreichend dimensioniert sein, Nr. 7.5 BayGibitR ist dabei zu beachten.
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Mit der Angebotsaufforderung erhalten die zugelassenen Teilnehmer den Entwurf des Kooperationsvertrages. Die Bewerber haben diesen mit ihrem Angebot grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bewerber können darüber hinaus zu einzelnen Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 102-267881
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Dieterskirchen.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LEONET AG
Postanschrift: Technologiecampus 4
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94244
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 288 108,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Marktgemeinde Schwarzhofen.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 877 404,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Thanstein.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LEONET AG
Postanschrift: Technologiecampus 4
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: Teisnach
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 321 063,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2022