130808-2022 - AuftragsänderungDeutschland-München: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
OJ S 50/2022 11/03/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Ort: Muenchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 63
E-Mail: vergabe-corona@stmgp.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beauftragung eines Labors anlässlich PCR-Pooltestungen (5)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 196-510663
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beauftragung eines Labors anlässlich PCR-Pooltestungen (5)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Beauftragung von Laboruntersuchungen im Zusammenhang mit der Durchführung von PCR-Pooltests an Grund- und Förderschulen im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 in Bayern
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/09/2021 Ende: 25/02/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-510663

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: GP-G8000-2021/4232
Bezeichnung des Auftrags:
Beauftragung eines Labors anlässlich PCR-Pooltestungen (5)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
03/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Eurofins LifeCodexx GmbH
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde der genaue Auftragswert nicht veröffentlicht und aus technischen Gründen mit "1" angegeben, dies gilt entsprechend auch für die hier gegenständliche Auftragsänderung
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: Muenchen
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabe-corona@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Interimsweise Weiterbeauftragung von Laborleistungen im Rahmen von PCR-Pooltestungen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/03/2022 Ende: 08/04/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Eurofins LifeCodexx GmbH
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gegenstand ist die Erweiterung der Beauftragung für den Zeitraum ab 07. März 2022 bis zum Abschluss des avisierten formstrengen europaweiten Vergabeverfahrens für die weitere Beauftragung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Einbindung neuer Labore hätte in fraglicher Projektphase inakzeptablen Mehraufwand v.a. durch Neukonzeption der Routenlogistik bedeutet. Dies und prozessseitige Anlaufschwierigkeiten bei neuen Auftragnehmern hätten Stabilität des Systems in einer Hochinzidenzphase akut gefährdet sowie erhebliche Mehrkosten ausgelöst. Zudem ergab eine im Dez. 2021 durchgeführte intensive Markterkundung aufgrund angespannter Marktlage wg. steigender Infektionszahlen keine zeitnah zur Verfügung stehenden weiteren Testkapazitäten mit dem erforderlichen Anforderungsprofil. Dies und die knappe Vorlaufzeit, in der die Fortführung der Testungen ab 07.03.2022 nach der diesbezüglichen politischen Entscheidung am 14.12.2021 implementiert werden musste, standen der Durchführung neuer Vergabeverfahren entgegen, zumal eine Anlieferung der Testmaterialien bereits bis Mitte Februar 2022 bei den teilnehmenden Laboren erfolgen musste, um anschließende Feinkommissionierung u. Auslieferung an die Schulen zu gewährleisten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2,00 EUR