VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
In der chirurgischen Klinik am Campus Charité Mitte und am Campus Virchow Klinikum kommen komplexe Operationstechniken für die Viszeral- und Transplantationschirurgie regelhaft zum Einsatz, welche eine komplexe Rekonstruktion an Arterien und Venen im Bauchraum beinhalten. Es ist hierfür zwingend erforderlich, dass entsprechend feine, explizit für diese Operationen konzipierte Spezialinstrumente verwendet werden, um den Operationsverfolg zu gewährleisten. Weiterhin ist ein exakter Schluss der Klemmen sowie Pinzetten und der exakte Schliff der Gefäßscheren zwingend erforderlich.
Die Chirurgischen Klinik am Campus Charité Mitte und am Campus Virchow Klinikum verwenden campusübergreifend für die genannten speziellen und hochsensiblen chirurgischen Eingriffe die Instrumente der Firma Asanus. Aus Gründen der Qualitätssicherung, Vereinheitlichung und Vermeidung von Fehlern kann von dieser Standardisierung nicht abgewichen werden und die Operationsinstrumente können Campus-übergreifend ausschließlich bei der Firma Asanus beschafft werden. Diese Standardisierung bezieht sich dabei auch auf die Verknüpfung der Operationen zwischen Gefäßchirurgie und Viszeralchirurgie an den beiden Campus Charité Mitte und Campus Virchow Klinikum. Da die Gefäßchirurgie, die ausschließlich Instrumente der Firma Asanus verwendet, immer wieder in Notfallsituationen akut zu viszeralchirurgischen Operationen hinzukommen kann, es aber beispielsweise am Campus Mitte keine eigene Präsenz der Gefäßchirurgie mehr gibt, ist es umso wichtiger, Instrumente an beiden Campus kompatibel und allen Operateuren in solchen Akutsituationen bekannt zu halten.
Der Einsatz der für die genannten speziellen Eingriffe explizit gefertigten Operationsinstrumente entspricht dem etablierten Standard für gefäßchirurgische Eingriffe der Klinik. Die Operateure – auch in ungeplanten Notsituationen – sind mit der Handhabung dieser Instrumente vertraut und für deren Einsatz in kritischen Situationen trainiert. Das bedeutet, dass die spezifische, für jede Firma eigene mechanische Wirkung der Klemmen auf das umliegende Gewebe sowie auf die Gefäßwände den Operateuren bekannt und gut einschätzbar ist, und somit ungewollte Schädigungen der Gewebe durch zu starken Druck der Klemmen oder Blutungen durch unzureichende Fixation derselben vermieden werden können. Jede Abweichung von diesem Standard, zumal in Notfallsituationen, stellt ein unnötiges und vermeidbares Risiko für die Patienten dar. Hier ist insbesondere nochmal auf den bereits etablierten Asanus-Gerätestandard der Klinik für Gefäßchirurgie verwiesen. Jede Abweichung hiervon stellt somit ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für die Patienten dar, was vermieden werden muss.
Aus diesen Gründen besteht nur die Möglichkeit die für den campus-übergreifenden, gefäßbezogenen Spezialeinsatz gefertigten Instrumente bei der Firma Asanus zu beschaffen. Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen.