130886-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
OJ S 50/2022 11/03/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-2420
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Mannheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00396
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Mannheim
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Mannheim
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Arbeitsagentur Mannheim inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 1: AA Mannheim inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Heidelberg inkl. Gst. und FamKa
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung: AA Heidelberg inkl. Gst. und FamKa
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 2: AA Heidelberg inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Heilbronn
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung: AA Heilbronn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 3: AA Heilbronn inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. Gst. und FamKa
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Hauptort der Ausführung: AA Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. Gst. und FamKa
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 4: AA Schwäbisch Hall / Tauberbischofsheim inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
Los-Nr.: 5
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 5: Hochschule der BA (HdBA)
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC LK Heilbronn
Los-Nr.: 6
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung: JC LK Heilbronn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 6: JC Landkreis Heilbronn
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Schwäbisch Hall inkl Gst.
Los-Nr.: 7
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Hauptort der Ausführung: JC Schwäbisch Hall inkl Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 7: JC Schwäbisch Hall inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Main Tauber inkl. Gst.
Los-Nr.: 8
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Hauptort der Ausführung: JC Main Tauber inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 8: JC Main Tauber inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Mannheim
Los-Nr.: 9
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: JC Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 9: JC Mannheim
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Heidelberg
Los-Nr.: 10
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: JC Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 10: JC Heidelberg
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Rhein-Neckar-Kreis
Los-Nr.: 11
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung: JC Rhein-Neckar-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 11: JC Rhein-Neckar Kreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Hohenlohe
Los-Nr.: 12
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Hauptort der Ausführung: JC Hohenlohe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 12: JC Hohenlohekreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Stadt Heilbronn
Los-Nr.: 13
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Hauptort der Ausführung: JC Stadt Heilbronn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.06.2022 muss für den Internen Service (IS) Mannheim mit den Agenturen für Arbeit (AA) Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. deren Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Heidelberg Stadt, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn Stadt, Landkreis Heilbronn, Mannheim, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber und Hohenlohekreis sowie die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 13 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.06.2022 (frühestens) bis 31.05.2028 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 13: JC Stadt Heilbronn
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10.
Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 250-664544
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
AA Mannheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
AA Heidelberg inkl. Gst. und FamKa
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
AA Heilbronn
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
AA Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim inkl. Gst. und FamKa
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:
JC LK Heilbronn
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 7
Bezeichnung des Auftrags:
JC Schwäbisch Hall inkl Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 8
Bezeichnung des Auftrags:
JC Main Tauber inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:
JC Mannheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:
JC Heidelberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:
JC Rhein-Neckar-Kreis
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 12
Bezeichnung des Auftrags:
JC Hohenlohe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 13
Bezeichnung des Auftrags:
JC Stadt Heilbronn
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.Bund.de
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-5722
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2022