130955-2022 - ErgebnisDeutschland-Freiburg im Breisgau: Windenergieanlagen
OJ S 50/2022 11/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Windpark Kallenwald GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tullastrasse 61
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): bnNETZE GmbH, Einkauf, Tullastraße 61, 79108 Freiburg
E-Mail: einkauf@bnnetze.de
Telefon: +49 761-279-3702
Fax: +49 761-279-2442
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bnnetze.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bnnetze.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieerzeugung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45251160 Windenergieanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bauvorhaben: Netzanbindung des Windparks „Kallenwald“ (Eine Windenergieanlage) inklusive Kommunikations-Anbindung an die bestehende Kabeltrasse zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“ mittels einer Übergabestation.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45251160 Windenergieanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung: 77960 Seelbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Herzustellen ist die Netzanbindung inklusive Kommunikations-Anbindung der Windenergieanlage an die vorhandene Netzverbindung zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“. Die Netztrasse ist im Wegeneubau auszuführen. Die Verlegung kann in offener Bauweise mit Kabelpflug oder als Spülbohrung ausgeführt werden. Die Topografie ist Mittelgebirgstypisch (Felshorizont in der Regel spätestens nach 1-1,5 m anstehend) und entsprechend der Höhenlage bewaldet. Der Leistungsumfang beinhaltet sowohl den Bau der Netztrasse und der Kommunikations-Verkabelung, also auch den Bau der Übergabestation und den Anschluss der Windenergieanlage an die Übergabestation selbst. Während der gesamten Bauphase ist eine enge Kooperation und Abstimmung mit dem Windenergieanlagen-Lieferant erforderlich.
Die Netztrasse wird im windparkinternen Weg verlegt (ca. 600 m)
Der Ausführungszeitraum der Verlegung ist mit dem Infrastrukturbau im Mai und Juni 2022 zu synchronisieren.
Beginn der Baustelle: Rodung der Stellflächen und Zuwegungsflächen 1.1.2022
Start der Kabelverlegung Mai/Juni 2022
Fertigstellung Parkinterne Infrastruktur WEA: Ende Juni 2022
Netzanbindung Anlage: Q3/Q4 2023
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-402944
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/03/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren/Bewerbungsbogen kann an folgende Adresse unter Angabe/Betreff-Teilnahmeantrag „Netzanschluss Windpark Kallenwald“ – angefordert werden: einkauf@bnnetze.de
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Ausführung der Maßnahme wäre ohne beschleunigtes Verfahren im Gesamtprojektplan nicht mehr ohne erheblichen Verzug und somit wirtschaftlichen Schaden für das Projekt realisierbar.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Poast (§ 134 Abs. 2 GWB). die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/03/2022