Beschreibung der Beschaffung
Die BGW schreibt einen Rahmenvertrag für die Unterstützung des Netzwerks KoBrA aus.
Die im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ab 01.02.2023 bis zum 31.12.2024 zu erbringende begleitende Beratung unterstützt die KoBrA-Koordinatoren bei der Realisierung und Umsetzung der o.g. Ziele.
Durch die nachfolgenden Beratungs- und Dienstleistungen soll die Umsetzung dieser Ziele unterstützt werden.
Aufgabenstellung für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
a) Allgemeine Beratungs- und Dienstleistungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags und der besonderen Zuständigkeiten der BGW:
Leistungsfeld 1: Beratung und Unterstützung in Gesamtprojektsteuerung:
o Weiterentwicklung der Projektstrukturen und Unterstützung in der Projektsteuerung / dem Projektmanagement und Erstellung zugehöriger Dokumente
o Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Arbeitstreffen / Videokonferenzen mit Präventions- und Projektleitungen sowie Mitarbeitenden der Präventionsdienste Karlsruhe
Leistungsfeld 2: Beratung und Unterstützung für den Steuerkreis KoBrA und dessen Netzwerkarbeit, u. a.:
o Beratung in der Planung, Vor- und Nachbereitung von Steuerkreissitzungen, KoBrA-Arbeitskreisen und des BGWDialogs BaWÜ
o (Ko-)Moderation von Steuerkreis- und Gremiensitzungen
o Fachliche Ausarbeitungen und Analysen sowie Kommunikationsberatung
Leistungsfeld 3: Beratung und Unterstützung in den Aktivitäten zum regionalen Kooperativen Aufsichtshandeln, u. a.:
o Beratung und Unterstützung in der Planung und Umsetzung regionaler Netzwerkaktivitäten
o Beratung und Unterstützung in der Vor- und Nachbereitung von regionalen Netzwerktreffen, Heimkonferenzen und Arbeitsgruppen
o (Ko-)Moderation von Netzwerktreffen und weiteren Gremiensitzungen
o Zugehörige fachliche Ausarbeitungen sowie Kommunikationsberatung
Anmerkung: Jegliche Kommunikation mit der Auftraggeberin und innerhalb des Projekts „KoBra Ba-Wü" muss in deutscher Sprache geführt werden.
Vertragsdurchführung
Die oben dargestellten Aufgaben sind durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Zeitraum ab Vertragsschluss (Zuschlag) bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 24 Monate verlängern (Verlängerungsoption). Der Aufwand beläuft sich pro Jahr schätzungsweise auf 90 Personentage; die in Anspruch genommenen Leistungen können auch darunter liegen, es besteht kein Anspruch auf Beauftragung in diesem Umfang. Die Höchstmenge der Abrufe im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021 – C-23/20) liegt bei 120 Personentagen pro Kalenderjahr.