Bereitstellung eines immisionsschutzrechtlich genehmigten Grundstücks zur Zwischenlagerung und Entsorgung von Erdaushubmaterial sowie deren Entsorgung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein immissionsschutzrechtlich genehmigtes Grundstück in unmittelbarer Nähe zu den Aushubstellen
zur Zwischenlagerung Verfügung. Nach der vom Auftraggeber bestellten Deklarationsanalyse soll das Aushubmaterial dem fachgerechten
Entsorgungsweg zugeführt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Nürnberg, Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein immissionsschutzrechtlich genehmigtes Grundstück in unmittelbarer Nähe zu den Aushubstellen
zur Zwischenlagerung Verfügung. Nach der vom Auftraggeber bestellten Deklarationsanalyse soll das Aushubmaterial dem fachgerechten
Entsorgungsweg zugeführt werden.
ca. 65.000 t Aushub / Jahr
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung um zwei Vertragsjahre
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der beabsichtigte Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigtes Grundstück in unmittelbarer Nähe
zu den Aushubstellen zur Zwischenlagerung und anschließenden Entsorgung des Aushubmaterials zur Verfügung.
Daher sieht der Auftraggeber eine allgemeine Ausnahme nach § 107 (1) Nr. 2 GWB (2016) gegeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines immisionsschutzrechtlich genehmigten Grundstücks zur Zwischenlagerung und Entsorgung von Erdaushubmaterial sowie deren Entsorgung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 07/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 08/03/2022