131362-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
OJ S 39/2026 25/02/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Rechtsform der zuständigen BehördeRegionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungLandkreis Heilbronn
E-Mailmobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de
Rechtsform der zuständigen BehördeRegionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
BeschreibungDer Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Kraichtal" für zehn Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 149, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
VerfahrensartWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG in Form einer Berichtigung veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. - 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Kraichtal“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert. - 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. - 4. Vertragslaufzeit: Betriebsbeginn ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre (ab Betriebsbeginn). - 5. Klarstellung Verfahrensart: Die Angabe unter „Verfahrensart“ wird im Formular automatisch voreingetragen und trifft nicht zu. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
BeschreibungDas Linienbündel besteht aktuell aus den folgenden Buslinien: 134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg; 149 Gochsheim – Flehingen – Oberderdingen (Weiterführung noch offen). Deren aktuelles Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden. Die Linie 149 befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorinformation im Probebetrieb. Eine Entscheidung über eine Weiterführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die o. g. ergänzende Vorinformation wird nähere Informationen über die Weiterführung beinhalten. Abgesehen davon, soll der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb – außer in den Schwachlastzeiten (s. u.) – mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien können vereinzelt noch Anpassungen hinsichtlich der Fahrzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume, Linienwege und Kapazitäten erfolgen. Auch die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft, ebenso wie die Einrichtung weiterer bzw. die Verlegung bestehender Haltestellen. Angebotsänderungen werden insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Lukas-Schule in Landshausen geprüft. Zudem bestehen Überlegungen, zwischen Odenheim und Menzingen eine neue Linie zu ergänzen. Außerdem wird geprüft, ob die Linien 134 und 138 nach Eppingen verlängert werden. Auch hierzu wird die o. g. ergänzende Vorinformation nähere Informationen enthalten. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Der On Demand-Verkehr gem. § 44 PBefG soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben enthalten. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels wird die o. g. ergänzende Vorinformation enthalten.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStädte Kraichtal, Oberderdingen und Östringen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStadt Eppingen
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit13/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer08215-A4990-92
PostanschriftKriegsstraße 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Telefon0721 936 64200
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Heilbronn
Registrierungsnummer08125-A8068-88
PostanschriftLerchenstraße 40
StadtHeilbronn
Postleitzahl74072
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
E-Mailmobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de
Telefon07131 994370
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung27fbc200-1cdc-4209-9bfc-d885c353082f-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0000
Beschreibung der ÄnderungenDie Laufzeit wurde angepasst. Der Betriebsbeginn wurde auf den 12.12.2027 geändert. Die Ausführungen unter den Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.4 wurden entsprechend geändert. Die vorliegende Berichtigung löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4b194a1f-7536-49e2-b003-6b7908306fae  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der BekanntmachungT01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/02/2026 09:25:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung131362-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe39/2026
Datum der Veröffentlichung25/02/2026