Zusätzliche Angaben
1. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
2. Verfahrensablauf nach § 12a Thüringer Vergabegesetz Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bestbieter vor Zuschlagserteilung innerhalb von 5 Werktagen elektronisch über das Portal folgende Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes zu übermitteln:
1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) 2. Verpflichtung nach -§ 12 und 15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz
— § 17 ThürVgG-Kontrollen,
— § 18 ThürVgG -Sanktionen.
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Sofern der Bestbieter beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen hat er außerdem für diese ergänzend nachfolgende Erklärungen innerhalb der Frist elektronisch über das Portal für diese einzureichen:
1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 ThürVgG);
2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nach fruchtlosen Verstreichens dieser Frist durch den Bestbieter das Angebot ausgeschlossen wird, es sei denn die verpflichtenden Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes können nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist durch den Bestbieter beigebracht werden. Es bleibt ausschließlich der Vergabestelle vorbehalten, die vorgegebene Frist des § 12a Abs. 1 ThürVgG zu verlängern, sofern die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des vorgelegten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint.