Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Dienstleistungen für das Codier-System ID DIACOS und ID EFIX wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c Alt. 2 VSVgV direkt an den Hersteller vergeben, weil der Hersteller über die erforderliche Entwicklungsumgebung und - tools (Lizenzen) des Source Code und darauf basierender Produkte verfügt. Deren Bereitstellung ist im Rahmen der Leistungserbringung zur Auslieferung qualitätssgesicherter vertragskonformer Software-Releases (Softwareänderung) und Softwarepflege erforderlich. Insofern hat der Hersteller das Uhrheberrecht an dem Quellcode der Software ID DIACOS und ID EFIX nach § 69 c UrhG und nutzt kein Vertriebsnetz für seine Produkte und den damit verbundenen Dienstleistungen. Für die Erbringung der Pflege- und Änderungsleistungen an der Software ID DIACOS und ID EFIX ist ein Zugriff auf den Quellcode der Software notwendig. Dieser Quellcode steht ausschließlich im Urheberrecht nach §§ 69a, 69 c UrhG des Unternehmens ID Berlin.Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben