132617-2022 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Medizinische Geräte
OJ S 51/2022 14/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw U2.5
E-Mail: BAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
PCR-Schnelltestysteme Q U2EC MZ049 4A711
Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC MZ049 4A711
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 2 EA PCR-Schnelltestgeräten gem. Stückliste "X-End Festbeauftragung Stückliste GeneXpert GXXVI -16-L"
Optional: Herstellung und Lieferung von 1 EA PCR-Schnelltestgeräts gem. Stückliste "X-End Option Stückliste GeneXpert GXXVI -16-L "
für einen noch zu bestimmenden Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Berlin, Koblenz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
2 EA als Festbeauftragung 1 EA als Option
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Herstellung und Lieferung von 1 EA PCR-Schnelltestgeräts gem. Stückliste "X-End Option Stückliste GeneXpert GXXVI -16-L "
für einen noch zu bestimmenden Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
(Begründung in max. 500 Wörtern)
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine enorme Ausweitung der Corona-Tests für die Krankenhäuser angewiesen. Das bedeutet, dass nicht mehr nur stationär aufgenommene Patienten sich einem C19 Schnelltest unterziehen müssen, sondern auch Patienten der Notaufnahme, Tagesklinik und bei fachärztlichen Untersuchungen. Der Fokus liegt gemäß dem BMG hierbei eindeutig auf dem Schutz von Personal und Patienten vor einer lebensbedrohlichen Infektion mit dem Erreger C19. Der bestmögliche Schutz von Bw-Personal geht hierbei mit der Aufrechterhaltung des Betriebes der Bundeswehrkrankenhäuser und der Versorgung von Patienten aus der gesamten Bevölkerung einher.
Trotz Aufnahme der Impfung gegen Covid-19 in das duldungspflichtige Basisimpfschema der Bundeswehr ist der Bedarf an SARS CoV-2 Testungen ungebrochen hoch und wird noch Monate andauern (3G und 2G plus Regelungen). Ein nicht-kompensierbarer Ausfall der Geräte gefährdet aktuell den kompletten Krankenhausbetrieb (Isolierung/Entisolierung, Aufnahme von Patienten aus stark betroffenen Gebieten, Eigentestung des Personal zur Vermeidung der krankenhausinternen Verbreitung, Routinediagnostik).
Die beschafften Cepheid-Plattformen (GeneXpert) zur molekularbiologischen Diagnostik von u.a. SARS-CoV2 stellen bereits die 1. Barriere in den Hygienekonzepten der Bundeswehrkrankenhäuser dar. Die beschafften Geräte werden als Backup-Lösung für unvorhergesehene Ausfallzeiten oder geplante (auch größere) Wartungszeiten der Bestandsgeräte benötigt. Deshalb sind gerade hier keine Ausfallzeiten in der Diagnostik hinnehmbar, d.h. die Abteilungen benötigen ein systemgleiches Backup Gerät, das verzugslos - mit gleichen Reagenzien und gleichen Verarbeitungsalgorithmen im Laborinformationssystem - mögliche Ausfälle der Hauptgeräte kompensiert. Für die Bw Krankenhäuser werden speziell die GenExpert XVI Geräte benötigt, da die vorhandenen Verbrauchsartikel und somit die bereits bestehende logistische Versorgung genutzt werden kann und im Wartungsfall oder bei Geräteausfall ein Austausch der Geräte reibungslos funktioniert.
Die technischen Anforderungen an die Geräte sind durch die Aufgabenstellung wie folgt definiert:
- volle Prozess-Automatisation
- hohe Anwendersicherheit ohne spezialisierte Ausbildung des Personals
- minimierter Arbeitsaufwand bei Probenvorbereitung und Analysedurchführung
- Vermeidung möglicher Kontaminationen und damit Gefährdung des Personals
- Analyse mit minimal möglichen Zeiteinsatz, um einen möglichst hohen Durchsatz zu gewährleisten und die Auswertezeiten zu reduzieren
- möglichst hohe Anzahl von gleichzeitig laufenden Paralleltests, (ein Nachweis von anderen viralen Erregern bei negativem Corona-Test)
- ein reduzierter Wartungsaufwand.
- Redundanz der Analyseblocks
Die Geräte der Fa. Cepheid (GeneXpert) sind aktuell die einzigen Modelle auf dem Markt, welche alle der oben aufgelisteten Leistungsanforderungen erfüllen.
Die modellgebundene Vergabe gewährleistet zudem einen sicheren Methoden-Transfer und Durchführbarkeit von Ringversuchen, reduziert Schulungsaufwand des Personals und bringt einen immensen Vorteil bei Reduzierung von Falschtests, welche für unnötige Quarantäne-Maßnahmen und dadurch zu einem einsatzrelevanten Personalausfall führen können.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
PCR-Schnelltestysteme Q U2EC MZ049 4A711
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Cepheid GmbH
Postanschrift: Unterlindau 29
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Telefon: +49 69710480101
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/03/2022