132723-2022 - ErgebnisDeutschland-Memmingen: Medizinsoftwarepaket
OJ S 51/2022 14/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Memmingen AöR
Postanschrift: Bismarckstraße 23
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: verwaltung@klinikum-memmingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-memmingen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einführung einer Software für das digitale Medikationsmanagement im Klinikum Memmingen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung einer Software für das digitale Medikationsmanagement mit späterer Anbindung eines Unit-Dose-Automats sowie Einbindung in die vorhandene Systemlandschaft und inkl. Serviceleistungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 611 856,17 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Memmingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die beschaffte Lösung umfasst die nachfolgend aufgeführten Komponenten und Leistungen:
• Einführung eines vollständig in das Krankenhausinformationssystem (KIS) integrierten digitalen Medikationsmanagements, inkl.
o Barcode gestützter Dokumentation der Verordnung, Stellung und Gabe von Medikamenten im Sinne eines Closed-Loop-Medikationsprozesses und Gewährleistung der eindeutigen Zuordnung der Medikamente zum Patienten
o Übersichten aller Verordnungen für die Validierung der Medikation durch klinische Pharmazeuten
o Unterstützung bei der Kalkulation von Mischverhältnissen bei Infusionslösungen
o AMTS-Prüfung der verordneten Medikation auf Wechselwirkungen, Kontrainduktionen und Fehlmedikationen unter Einbeziehung patientenindividueller Daten, wie bspw. Vitalzeichen und/oder Laborwerten
o AMTS-Prüfung der verordneten Medikation auf Arzneimittelallergien unter Einbeziehung patientenindividueller Daten
• U-Hochpreismedikamente
• U- Allergies
• rechtskonforme Archivierung mit Hydmedia Dokumentenmanagement für Medication
• Schnittstellen zwischen ORBIS und dem Unit Dose‐Automaten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Für den Auftrag sollen Fördermittel nach § 22 KHG eingesetzt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Im Rahmen der strategischen Ausrichtung ihrer Applikationsarchitektur hat sich das Klinikum Memmingen geprüft, wie die Digitalisierung des Medikationsmanagements bestmöglich umzusetzen ist. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der benötigten Funktionalitäten nur dann sicher, wirtschaftlich, reibungslos und risikoarm darzustellen ist, wenn dafür ein Hersteller durchgehend beauftragt wird und dessen bereits eingesetzte Produkte entsprechend ausgebaut werden. Dafür sprechen folgende Gründe, die im Vorfeld der Vergabe intensiv erörtert und verifiziert wurden:
• Patientensicherheit
o Gewährleistung einer durchgehenden Bedienungslogik
o Einheitliches KIS inkl. PDMSe mit gemeinsamer Datenbasis bei Vermeidung von konfliktären Datenbeständen
o Risikominimierung hinsichtlich des Verlusts von Patientendaten beim Datenaustausch
• Technik
o Verantwortung der Schnittstellenfunktionalität bei einem Hersteller
o Kein zusätzliches HL 7 Interfacing zwischen ORBIS KIS, PDMS und Anästhesie notwendig.
o Einfachere Einschätzbarkeit der Systemvoraussetzungen
o Geringere Heterogenität der Hardwareanforderungen,
o Einfachere Umsetzung eines analogen Notfallkonzepts auf Papier
o Offenhaltung der Möglichkeit, Teile oder den gesamten Betrieb der Systeme in einem Betreibermodell auszulagern (Outsourcing)
• (Schulungs-) Aufwand
o IT-Administratoren müssen nur in wenigen verschiedenen Systemlogiken befähigt werden
o Anwender müssen nur in begrenzt verschiedenen Systemen geschult
• Wirtschaftlichkeit
o Geringe Investitionskosten aufgrund der technologisch einheitlichen Plattform ORBIS KIS und Medication.
o Applikationen können auf einer gemeinsamen Infrastruktur installiert werden, was bspw. Datenbank- und Betriebssystemlizenzen spart.
o Durch ein einheitliches KIS/PDMS inklusive des digitalen Medikationsmanagements und das Abarbeiten entsprechender Dokumentationsschritte können automatisiert die entsprechenden Daten für die Abrechnung generiert werden, was die korrekte Rechnungsstellung seitens der Klinik optimiert.
o Gewährleistung einer durchgehenden Dokumentation, die essenziell für MDK-Prüfungen ist.
o Kosten für unterschiedliche Produkte sind im Vergleich höher.
• Datenschutz / Nachvollziehbarkeit
o OH-KIS-Konformität lässt sich mit durchgehendem Rollen-Rechtekonzept sicherer darstellen.
o Eine nachvollziehbare Protokollierung ist in einem durchgehenden System wesentlich realistischer darstellbar.
o Datenschutzbeauftragte können sich auf die Auftragsverarbeitung eines Herstellers fokussieren und dies in der gesetzlich notwendigen Gründlichkeit umsetzen.
Basierend auf diesen Einschätzungen ist das Klinikum Memmingen zu dem Schluss gekommen, für die Digitalisierung des Medikationsmanagements eine Ein-Hersteller-Strategie zu verfolgen. Da bereits das Krankenhausinformationssystem ORBIS des Herstellers Dedalus HealthCare GmbH im Einsatz ist, soll dieses folgerichtig ausgebaut und entsprechend um Module/Funktionen ergänzt werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Einführung einer Software für das digitale Medikationsmanagement im Klinikum Memmingen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Ingersheimer Straße 12
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 611 856,17 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/03/2022