132790-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung der Etagen 3 und 4 im UBFT
OJ S 39/2026 25/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Aachen AöR
E-Mailvergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhaltsreinigung der Etagen 3 und 4 im UBFT
BeschreibungUnterhaltsreinigungsleistungen auf den Etragen 3 und 4 im UBFT-Gebäude der Uniklinik RWTH Aachen AöR
Kennung des Verfahrens252ccd17-f77a-46f9-8dff-c88531b37c93
Interne Kennung2025-0575-AJ
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPauwelsstr. 30  
StadtAachen
Postleitzahl52074
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT30JSVCU# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorruptionGem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
ZahlungsunfähigkeitGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhaltsreinigung der Etagen 3 und 4 im UBFT
BeschreibungDie zur Vergabe gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen werden für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunternehmen erbracht. Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen: - Unterhaltsreinigungsleistungen auf den Etragen 3 und 4 im UBFT-Gebäude - Sonderreinigungen (nach Bedarf) Die zu reinigenden Flächen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1). . Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftli-chen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so er-fasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Interne Kennung2025-0575-AJ
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPauwelsstr. 30  
StadtAachen
Postleitzahl52074
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOptional kann der Vertrag, mit Ablauf der regulären 36 monatigen Vertragslaufzeit, maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Dieser optionalen Vertragsverlängerung müssen die Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit zustimmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDer Auftrag wird einige Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, ggf. inkl. der Verlängerungszeiträume, erneut ausgeschrieben.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBewertung der Angebote: Preis 55% (Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotswert. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet.) Qualitätskriterien (Anzahl der Jahres-Produktivstunden) 45% (Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit den höchsten Jahres-Produktivstunden. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, nur umweltfreundliche Reinigungsmittel zu ver-wenden, insbesondere solche, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung vom 26.08.1986 (BGBL I S.1470) enthalten, bzw. wenn solche Mittel nicht erhältlich sind, diejenigen Mittel zu verwenden, von denen das geringste gesundheitliche Risiko ausgeht. Die Mittel müssen vor ihrem Einsatz im Universitätsklinikum Aachen dem Auftraggeber zur Genehmigung vorgelegt werden. . Im Sinne der vom UKA geforderten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit haben alle vom erfolgreichen Bieter eingesetzten Reinigungsmittel- und -Stoffe den Vorgaben des WRMG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29. April 2007) zu entsprechen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergleichbarer Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kliniken und Krankenhäu-ser) und vergleichbarer Laboreinrichtungen (S2-Labore) ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Referenzen sind In Form einer Liste mit den in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts anzugeben. Davon sollten sich mindestens zwei Referenzen auf die Reinigungsausführung im Gesundheitswesen und mindestens eine Referenz auf die Reinigungsausführung in S2-Laboren beziehen. Eine kombinierte Referenz über Reinigungsarbeiten im Gesundheitswesen und Reinigungsarbeiten in einem S2-Labors derselben Einrichtung ist ebenfalls möglich. Mindestanforderung: 2 Referenzen über Reinigungsausführungen im Gesundheitswesen 1 Referenz über Reinigungsausführungen in S2-Laboren

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen abdeckt oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die nachfolgende Risiken mit den genannten Versicherungssummen abdeckt: Personenschäden: 5.000.000 EUR pauschal Sachschäden 5.000.000 EUR pauschal Vermögensschäden 1.000.000 EUR pauschal Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. . Bitte beachten Sie dazu auch die "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen".

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbare (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsLebenslauf inkl. ensprechender Qualifikationanachweise der Objektleitung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Lebenslauf inkl. entsprechender Qualifikationsnachweise der Objektleitung inkl. min. ein Referenzobjekt in dem die angebotene Objektleitung tätig war. Für die Betreuung des Standorts des Auftraggebers muss eine erfahrene Führungskraft/ Objektleitung eingesetzt werden. Mindestanforderung Gebäudereinigergeselle:In und/oder min. 5 Jahre Berufserfahrung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT30JSVCU/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT30JSVCU
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT30JSVCU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/03/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Li
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle VereinbarungEs finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAngebotssammelstelle ELEKTRONISCH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Aachen AöR
RegistrierungsnummerKeine Angaben
PostanschriftPauwelsstr. 30
StadtAachen
Postleitzahl52074
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@ukaachen.de
Telefon+49 241 8080975
Fax+49 241 8082504
Internetadressehttps://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstr. 2 - 10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttp://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAngebotssammelstelle ELEKTRONISCH
RegistrierungsnummerKeine Angaben
PostanschriftDie schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
StadtAachen
Postleitzahl52074
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@ukaachen.de
Telefon+49 2418080975
Internetadressehttps://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung58900872-1a33-4614-b4fb-e6fd5bb03dbd-01
Hauptgrund für die ÄnderungInformationen sind jetzt verfügbar
BeschreibungAufgrund von Bieterfragen, welche heute, am 23.02.2026, beantwortet wurden, muss die Angebotsfrist angepasst werden.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenAngebotsfrist endet nun am 02.03.2026, 08:00 Uhr Frist zur Beantwortung von Bieterfragen endet am 23.02.2026.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb867546f-f9ba-436d-834c-5c4e3ee19bb6  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/02/2026 15:48:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung132790-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe39/2026
Datum der Veröffentlichung25/02/2026