133414-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Essen: Arzneimittel
OJ S 53/2021 17/03/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: spectrumk GmbH
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: open-house@spectrumK.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenkassen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 1.4.2021 bis max. zum 31.3.2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c SGB V zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.4.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Fahndi® (Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130c SGB V zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.4.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Fahndi® (Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Aufgrund der Besonderheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Gerinnungsstörungen und zur SIcherstellung der Versorgung von Versicherten wird dieser Vertrag mit dem Originalanbieter geschlossen.
Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Grifols Deutschland GmbH Colmarer Straße 22 60528 Frankfurt am Main
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— BKK EWE,
— BKK RWE,
— BIG Direkt Gesund,
— BKK Herkules,
— BKK Ernst & Young,
— BKK exklusiv,
— Energie-BKK,
— BKK 24,
— BKK Stadt Augsburg,
— BKK Technoform,
— BKK Werra-Meissner,
— BKK VDN,
— BKK Pfalz,
— BKK Wirtschaft & Finanzen,
— BKK VerbundPlus,
— Siemag BKK,
— BKK B.Braun Aesculap,
— BKK Miele,
— BKK ProVita,
— Debeka BKK,
— BKK Linde,
— BKK Melitta plus,
— BKK Public,
— BKK Salzgitter,
— BKK TUI,
— BKK SCHEUFELEN,
— BKK Textilgruppe Hof,
— Continentale BKK,
— BKK Rieker.Ricosta.Weisser,
— BKK EUREGIO,
— BKK MAHLE,
— WMF BKK,
— Pronova BKK,
— R+V Betriebskrankenkasse,
— BKK Würth,
— BKK MOBIL OIL,
— BKK ZF & Partner,
— Bosch BKK,
— BKK VBU.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/03/2021