133540-2022 - ErgebnisDeutschland-Dachau: Dienstleistungen des Bestattungswesens
OJ S 51/2022 14/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@dachau.de
Telefon: +49 813175-336
Fax: +49 81317544982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausführung der Bestattungsdienstleistungen an den Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/049
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98370000 Dienstleistungen des Bestattungswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau. Die Vertragslaufzeit sollte am 01.07.2022 beginnen, 4 Jahre betragen und enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf (durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.06.2026 oder vorher durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98371000 Bestattungsdienste, 98371110 Beerdigungsdienste, 98371200 Bestattungsunternehmen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung: Dachau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen. Diese umfassen vorrangig:
Aufbahrung, Gestaltung und Abhaltung von Trauer- und Aussegnungsfeiern in der Aussegnungshalle zu Erd- und Feuerbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, Erd- und Feuerbestattungen ab Aussegnungshalle Dachau, Überführung von Sarg und Urne von der Aussegnungshalle am Waldfriedhof zu den drei weiteren im Stadtgebiet liegenden Friedhöfen, Umbettungen und Exhumierungen.
Die Leistungserbringung erstreckt sich auf alle städtischen Friedhöfe: Waldfriedhof, Stadtfriedhof, Kirchenfriedhof Etzenhausen, Städtischer Friedhof Pellheim.
Die Rahmenvereinbarung sollte- unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung - zum 01.07.2022 geschlossen werden und eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 30.06.2026 haben. Die Rahmenvereinbarung sollte enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Es war Voraussetzung, dass die Leistungen durch eine Niederlassung vor Ort ausgeführt werden müssen, hierfür musste fachlich geeignetes Personal zur Verfügung stehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 235-618352
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
§ 160[1] Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau, Vergabestelle
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@dachau.de
Telefon: +49 813175-336
Fax: +49 813175-44982
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/03/2022