13372-2023 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 6/2023 09/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 IGA2027
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: j.stapf@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203/283-5624
Fax: +49 203/283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Stadtentwässerung, Planung und Unterhaltung der Spielplätze, Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums, Pflege der Grünflächen, Hochwasserschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Licht- und Elektroplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0281
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung (Licht- und Elektroplanung) für die Teilvorhaben RheinPark und Wasserturm sowie Kultushafen im Stadtgebiet Duisburg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 306 081,05 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71318100 Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Licht- und Elektroplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI.
Die zu erbringende Leistung umfasst:
- RheinPark (Freianlage und Kleinarchitekturen) + Wasserturm
- Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Förderkulissen in Titeln:
1. Konzeption Festbetragsförderung (RheinPark + Wasserturm)
2. Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst von der Auftraggeberin nur die in Abschnitt 1 beschriebenen und in den Teilleistungsverzeichnissen aufgeführten Fachplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den RheinPark und den Kultushafen:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den Wasserturm:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Der Leistungsumfang der besonderen Leistungen ist der Projektbeschreibung Punkt B.4. zu entnehmen.
Teilvorhaben RheinPark + Wasserturm:
- Fertigstellung der Bauabschnitte im RheinPark 31.12.2024
- Baubeginn Wasserturm 1. Quartal 2024; Fertigstellung bis 31.12.2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 1. Quartal 2025
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung im RheinPark und für den Wasserturm vo-raussichtlich 1. Quartal 2024. Die Arbeiten müssen zum Baubeginn der temporären Bauten der IGA gGmbH fertiggestellt sein.
Teilvorhaben Kultushafen:
- Baubeginn Kultushafen inkl. vorbereitender Maßnahmen 3. Quartal 2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 3. Quartal 2025 (ggf. auf Ausweichflächen mit anschließendem Transport in den Kultushafen)
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung voraussichtlich 1. Quartal 2026
- Fertigstellung aller Maßnahmen 31.12.2026
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 109-308309
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Belzner Holmes und Partner Light-Design
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Belzner Holmes und Partner Light-Design
Postanschrift: Charlottenstr.29/31
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: light@light-design.com
Telefon: +49 71134244810
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 306 081,05 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWPH70T10
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/01/2023