Beschreibung der Beschaffung
Licht- und Elektroplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI.
Die zu erbringende Leistung umfasst:
- RheinPark (Freianlage und Kleinarchitekturen) + Wasserturm
- Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Förderkulissen in Titeln:
1. Konzeption Festbetragsförderung (RheinPark + Wasserturm)
2. Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst von der Auftraggeberin nur die in Abschnitt 1 beschriebenen und in den Teilleistungsverzeichnissen aufgeführten Fachplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den RheinPark und den Kultushafen:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den Wasserturm:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Der Leistungsumfang der besonderen Leistungen ist der Projektbeschreibung Punkt B.4. zu entnehmen.
Teilvorhaben RheinPark + Wasserturm:
- Fertigstellung der Bauabschnitte im RheinPark 31.12.2024
- Baubeginn Wasserturm 1. Quartal 2024; Fertigstellung bis 31.12.2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 1. Quartal 2025
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung im RheinPark und für den Wasserturm vo-raussichtlich 1. Quartal 2024. Die Arbeiten müssen zum Baubeginn der temporären Bauten der IGA gGmbH fertiggestellt sein.
Teilvorhaben Kultushafen:
- Baubeginn Kultushafen inkl. vorbereitender Maßnahmen 3. Quartal 2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 3. Quartal 2025 (ggf. auf Ausweichflächen mit anschließendem Transport in den Kultushafen)
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung voraussichtlich 1. Quartal 2026
- Fertigstellung aller Maßnahmen 31.12.2026