133871-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Stromversorgungsanlagen
OJ S 51/2022 14/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWM Services GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Anlagenbau, Büsra Demircan
E-Mail: Demircan.Buesra@swm.de
Telefon: +49 892361-3744
Fax: +49 892361-703744
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Batteriespeicher Uppenborn - Batteriespeichersystem
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-210701-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45315300 Stromversorgungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Batteriespeicher Uppenborn - Batteriespeichersystem
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31400000 Akkumulatoren und Batterien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SWM Services GmbH plant die Errichtung eines stationären Großbatteriespeichers (ca. 25 MVA, ca. 25 MWh) am Standort Wasserkraftwerk Uppenborn 1 (zwischen Moosburg und Landshut).
Die Batteriespeicheranlage, bestehend aus mehreren, unabhängig voneinander zu betreibenden Erzeugungseinheiten (je mind. 2,5 bis max. 3,1 MVA), soll am Strom- bzw. Regelenergiemarkt vermarktet und die Versorgungssicherheit im Netzverbund stärken. Die Batteriespeicheranlage muss Schwarzstart- und 110 kV-Teilnetzinselbetrieb-fähig sein.
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Service eines stationären Großbatteriespeichers mit sämtlichen erforderlichen Anlagenteilen. Neben den EZEs gehören insbesondere auch die erforderlichen Mittelspannungs-, Niederspannungs-, Gleichspannungsanlagen, Transformatoren, Schutztechnik, Leittechnik, Verkabelungsarbeiten (inkl. Netzanbindung), Container/Cubes, Stahlbau und HKL-Anlagen dazu. Zum Projekt gehört auch die Erlangung des Anlagenzertifikates.
Die erste vollständige Ein- /Ausspeicherung sollte bis Ende 2022 erfolgen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 129-343743
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500249704
Bezeichnung des Auftrags:
Batteriespeicher Uppenborn - Batteriespeichersystem
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/02/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/03/2022