13394-2026 - Ergebnis
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
OJ S 6/2026 09/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Stuttgart GmbH
E-Mailstadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist nun der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
Kennung des Verfahrensce44c408-3dce-48c7-8b9b-8d3ba232d11e
Interne Kennung2025/1592
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM58S# Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelServiceleistungen
BeschreibungDie Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungAlle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchulungskonzept
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Stuttgart GmbH
5.1.
LosLOT-0002
TitelWartungsleistungen
BeschreibungDie Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungAlle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchulungskonzept
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Stuttgart GmbH
5.1.
LosLOT-0003
TitelReinigungsarbeiten
BeschreibungDie Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungAlle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchulungskonzept
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Stuttgart GmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser BekanntmachungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBerner Elektrotechnik GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners04/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses05/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLPR Energy GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
Datum der Auswahl des Gewinners05/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses29/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDictum Dienstleistung
Angebot
Kennung des Angebots3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
Datum der Auswahl des Gewinners04/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses17/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtwerke Stuttgart GmbH
RegistrierungsnummerDE279735622
PostanschriftKesselstraße 21-23
StadtStuttgart
Postleitzahl70327
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailstadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Telefon071189123333
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMenold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
RegistrierungsnummerPR 155 (Registergericht Stuttgart)
PostanschriftStresemannstr. 79
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonRA Dr. Florian Krumenaker LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
E-Mailstadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Telefon971186040679
Internetadressehttp://www.menoldbezler.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Fax+49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBerner Elektrotechnik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer07119374560
PostanschriftHafenbahnstr. 16
StadtStuttgart
Postleitzahl70329
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailinfo@berner-gmbh.com
Telefon07119374560
Fax+49 711937456111
Internetadressehttps://www.berner-gmbh.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLPR Energy GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer021311226734
PostanschriftHeerdterbuschstr. 1-3
StadtNeuss
Postleitzahl41460
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
E-Mailholger.brehm@lpr.energy
Telefon021311226734
Internetadressehttp://www.lpr.energy
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDictum Dienstleistung
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer01725483642
PostanschriftWagrainstr. 29
StadtStuttgart
Postleitzahl70378
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Maildictumdienstleistung@outlook.de
Telefon01725483642
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge0336aeb-0ba4-4960-b6af-35f7eac15f14  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/01/2026 17:19:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung13394-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe6/2026
Datum der Veröffentlichung09/01/2026