Die Unterbringung von Geflüchteten musste in diesem Fall sehr
kurzfristig von der Stadtverwaltung Mannheim organisiert
werden. In diesem Zusammenhang handelt es sich also um ein
unvorhergesehenes Ereignis. Zur Sicherstellung der
rechtzeitigen Betreuung und Unterbringung der zugewiesenen Geflüchteten
wurden im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben Fristen
verkürzt und auf eine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union verzichtet, da die Einhaltung der
vorgeschriebenen Fristen für ein offenes, nicht offenes und ein
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht möglich
war.