134161-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Umbau von Kraftfahrzeugen – Integraler Datenrouter
OJ S 46/2024 05/03/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelIntegraler Datenrouter
BeschreibungEco Drive Display-Halterung Die mit dem Datenrouter zusätzliche installierte Displays für das „ECO-Profiling“ mussten Aufgrund der zahlreichen Reklamationen durch das Fahrpersonal mehrfach versetzt werden. Bei der finalen Position der Displays und des täglichen Einsatzes wurde festgestellt, dass die vandalensichere-Befestigung der Displayhalterung (abschließbar) für das Fahrpersonal und dem Service Personal nicht optimal handhabbar ist. Des Weiteren ist ein problemloses Verstellen der Displays für das Fahrpersonal nur bedingt möglich und schränkt somit die Nutzung im täglichen Gebrauch und den Nutzen erheblich ein. Um zukünftig Vandalismusschäden vorzubeugen und den Anforderungen des Fahrpersonals und dem Servicepersonal gerecht zu werden, müssen folgend beschriebenen Änderungen durchgeführt werden, die im Wesentlichen wie folgt begründet sind: • Verstellbarkeit des Displays nach den Anforderungen des Fahrpersonals müssen gewährleistet sein • Vorbeugen von Vandalismusschäden an dem Display inkl. Halterung Die Änderungen erzeugten bei Onway zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen in CR´s belegt werden. Diese sind: • Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Halterung mit Schraubbefestigung anstelle der abschließbaren Befestigung damit eine funktionale Verstellung des Displays möglich ist • Die installierten Anschlusskabel an die Displays, wird mit einen zusätzlichen Steckerschutz an die Halterung und Display installiert • Die Umbauarbeiten der Halterungen wird durch onway durchgeführt und muss in enger Abstimmung mit dem AG erfolgen. • Seitens onway bedeutet dies ein Aufwand für die Dokumentation, Abnahme inkl. der IBN der Halterung. • Die Inbetriebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit einem rnv Mitarbeiter. SIM-Karten PIN-Managementsystem Die derzeit in den Datenrouter verbauten SIM-Karten und CDA-Karten die zur Kommunikation ins das interne rnv Netzwerk und dem freien Internet eingebaut und integriert wurden, sind heute ohne den hinterlegten PIN frei eingelegt und in Funktion. Aufgrund von Netzwerksicherheit und eine der Unterbindung eines Missbrauchs der SIM/CDA -Karten müssen diese mit den hinterlegten PIN konfiguriert und abgesichert werden. Dies bedingt ein Konfigurieren der Datenrouter Software sowie die jeweiligen SIM/CDA Karten wieder mit PIN zu belegen. Dazu sind folgende Änderungen in der Datenrouter Software erforderlich, die im Wesentlichen wie folgt begründet sind: • Netzwerksicherheit ins interne rnv Netzwerk • Ausschluss von Missbrauch und unbefugten Zugang Die Änderungen erzeugten bei Onway zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen in CR´s belegt werden. Diese sind: • Umsetzung des Testumfeldes bei Onway • Erstellung und Ausarbeitung der Präsentationsunterlagen plus den Nachtrag in das RPH • Die Busse müssen dafür im jeweiligen Betriebshof stehen, da auch ein Test der Verbindung nach PIN setzten getätigt werden muss. • An jedem Router müssen Konfigurationsanpassungen vorgenommen werden, so wie vor Ort in jedem Router die SIM-Karten jeweils wieder mit PIN aktiviert werden. • Vor Ort wird ein RNV Mitarbeiter die Karten wieder mit PIN belegen. • Die Konfiguration der Router wird durch onway durchgeführt und muss in enger Abstimmung mit dem AG erfolgen. • Seitens onway bedeutet dies ein Aufwand von rund 45 min. für Konfiguration plus das Tracken des weiteren Betriebes. • Die Inbetriebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit einem rnv Mitarbeiter.
Kennung des Verfahrensc1772a8c-9475-41d6-bacd-9ed2be32b323
Interne Kennung183-20-E15
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelIntegraler Datenrouter
BeschreibungEco Drive Display-Halterung Die mit dem Datenrouter zusätzliche installierte Displays für das „ECO-Profiling“ mussten Aufgrund der zahlreichen Reklamationen durch das Fahrpersonal mehrfach versetzt werden. Bei der finalen Position der Displays und des täglichen Einsatzes wurde festgestellt, dass die vandalensichere-Befestigung der Displayhalterung (abschließbar) für das Fahrpersonal und dem Service Personal nicht optimal handhabbar ist. Des Weiteren ist ein problemloses Verstellen der Displays für das Fahrpersonal nur bedingt möglich und schränkt somit die Nutzung im täglichen Gebrauch und den Nutzen erheblich ein. Um zukünftig Vandalismusschäden vorzubeugen und den Anforderungen des Fahrpersonals und dem Servicepersonal gerecht zu werden, müssen folgend beschriebenen Änderungen durchgeführt werden, die im Wesentlichen wie folgt begründet sind: • Verstellbarkeit des Displays nach den Anforderungen des Fahrpersonals müssen gewährleistet sein • Vorbeugen von Vandalismusschäden an dem Display inkl. Halterung Die Änderungen erzeugten bei Onway zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen in CR´s belegt werden. Diese sind: • Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Halterung mit Schraubbefestigung anstelle der abschließbaren Befestigung damit eine funktionale Verstellung des Displays möglich ist • Die installierten Anschlusskabel an die Displays, wird mit einen zusätzlichen Steckerschutz an die Halterung und Display installiert • Die Umbauarbeiten der Halterungen wird durch onway durchgeführt und muss in enger Abstimmung mit dem AG erfolgen. • Seitens onway bedeutet dies ein Aufwand für die Dokumentation, Abnahme inkl. der IBN der Halterung. • Die Inbetriebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit einem rnv Mitarbeiter. SIM-Karten PIN-Managementsystem Die derzeit in den Datenrouter verbauten SIM-Karten und CDA-Karten die zur Kommunikation ins das interne rnv Netzwerk und dem freien Internet eingebaut und integriert wurden, sind heute ohne den hinterlegten PIN frei eingelegt und in Funktion. Aufgrund von Netzwerksicherheit und eine der Unterbindung eines Missbrauchs der SIM/CDA -Karten müssen diese mit den hinterlegten PIN konfiguriert und abgesichert werden. Dies bedingt ein Konfigurieren der Datenrouter Software sowie die jeweiligen SIM/CDA Karten wieder mit PIN zu belegen. Dazu sind folgende Änderungen in der Datenrouter Software erforderlich, die im Wesentlichen wie folgt begründet sind: • Netzwerksicherheit ins interne rnv Netzwerk • Ausschluss von Missbrauch und unbefugten Zugang Die Änderungen erzeugten bei Onway zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen in CR´s belegt werden. Diese sind: • Umsetzung des Testumfeldes bei Onway • Erstellung und Ausarbeitung der Präsentationsunterlagen plus den Nachtrag in das RPH • Die Busse müssen dafür im jeweiligen Betriebshof stehen, da auch ein Test der Verbindung nach PIN setzten getätigt werden muss. • An jedem Router müssen Konfigurationsanpassungen vorgenommen werden, so wie vor Ort in jedem Router die SIM-Karten jeweils wieder mit PIN aktiviert werden. • Vor Ort wird ein RNV Mitarbeiter die Karten wieder mit PIN belegen. • Die Konfiguration der Router wird durch onway durchgeführt und muss in enger Abstimmung mit dem AG erfolgen. • Seitens onway bedeutet dies ein Aufwand von rund 45 min. für Konfiguration plus das Tracken des weiteren Betriebes. • Die Inbetriebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit einem rnv Mitarbeiter.
Interne Kennung183-20-E15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung608620-2020
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtRhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge48 570,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Eco Drive Display Die beschriebenen Tätigkeiten sind Zusatzaufwendungen, die im Rahmen der Lieferung, der Montage inkl. Dokumentation bis zur Integration der Datenrouter entstanden sind. Diese können inhaltlich vom Produktknowhow und durch die direkte Integration in die Danterouter-Software ausschließlich von Onway als Änderung des bestehenden Auftrags durchgeführt werden. Eine Umsetzung über einen anderen Anbieter ist technisch ausgeschlossen. SIM-PIN Managementsystem Die beschriebenen Tätigkeiten sind Zusatzaufwendungen, die im Rahmen der Lieferung, der Montage inkl. Dokumentation bis zur Integration der Datenrouter entstanden sind. Diese können inhaltlich vom Produktknowhow und durch die direkte Integration in die Danterouter-Software ausschließlich von Onway als Änderung des bestehenden Auftrags durchgeführt werden. Eine Umsetzung über einen anderen Anbieter ist technisch ausgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE213122348
PostanschriftMöhlstraße 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+496214651730
Fax+496214653214
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnungonway (schweiz) ag
RegistrierungsnummerCHE-278.989.942
PostanschriftStauffacherstrasse 16
StadtZürich
Postleitzahl8004
Land, Gliederung (NUTS)Zürich (CH040)
LandSchweiz
E-Mailinfo@onway.ch
Telefon+41584044540
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdc77e565-b098-480f-9cd0-ac0a870e6135  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/03/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung134161-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe46/2024
Datum der Veröffentlichung05/03/2024