Die Unterbringung von Geflüchteten musste in diesem Fall sehr kurzfristig von der Stadtverwaltung Mannheim organisiert werden. In diesem Zusammenhang handelt es sich also um ein unvorhergesehenes Ereignis. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Verpflegung der zugewiesenen Geflüchteten wurden im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben Fristen verkürzt und auf eine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union verzichtet, da die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für ein offenes, nicht offenes und ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht möglich war.