135024-2021 - ErgebnisDeutschland-Gießen: Fernmeldedienste
OJ S 54/2021 18/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gießen
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andreas Mezker
E-Mail: Info@lkgi.de
Telefon: +49 64193900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lkgi.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes im Landkreis Gießen.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fläche von 854,67 km2 und 289 000 Einw. in 18 Gem.Durch die Gew. von Investitionsbeihilfen sollen die im LK Gießen gelegenen,noch unterversorgten Teiln. über ein NGA-Netz erschl. werden. Der Begr. „Teilnehmer“ i. S. d.Auftragsbekanntmachung entspr. dem in Ziff. 5 der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 in der Fassung v. 15.11.2018 (Bundesförderrichtlinie) def. Teilnehmerbegr.Insg. sollen ca. 1110 Teiln. (1018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetr. auf unterschiedliche Ortslagen verteilt und 90 Schulen) in unterversorgten Gebieten mit gigabitfähiger NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die gew. Investitionsbeihilfen sollen ausschl. zur Erstellung eines NGA-Netzes verw. werden.Der Netzbetreiber ist verpfl.,die Breitbandinfrastruktur zu errichten,aktive Komponenten zu installieren, in Betr. zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 26 648 400,49 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste, 72400000 Internetdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Gießen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von knapp 854,67 km2 und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Insgesamt sollen ca. 1110 Teilnehmer (1018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetriebe auf die unterschiedlichen Ortslagen verteilt und 90 Schulen) in unterversorgten Gebiete mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse allen ausgewiesenen Teilnehmern (privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen [Schulen, Verwaltungen, Krankenhäuser usw.], Gewerbegebiete und Betriebe in Einzellagen) flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download für die Teilnehmer außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten und 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) für Gewerbebetriebe in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie die Schulen im Ausbaugebiet zur Verfügung stellen.
Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse sowie die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Hessen sind als Anlagen 1 – 3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Gießen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: EndkKonzept zu Service und Betrieb / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Zeitplan / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 15
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Richtlinie zur Breitbandförderung im Land Hessen vom 8. August 2016 i. V. m. VO (EU) Nr. 1305/2014 — ABl. EU Nr. L 347 S. 487
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der aktuellen Fassung („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 8. August 2016 („Landesförderrichtlinie“).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 227-557209
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes im Landkreis Gießen.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH, Infrastrukturvertrieb Südwest
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Löwentorstr. 48
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail: juergen.schaaf@telekom.de
Telefon: +49 7119994733
Internet-Adresse: www.telekom.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 26 648 400,49 EUR / höchstes Angebot: 38 402 127,78 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126 b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126 b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber / Bewerber übersandt hat.
Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über https://eu.eu-supply.com an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer es Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/03/2021