Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Orb mit ihren gut 10.000 Einwohnern ist daran interessiert ihr Wohnungsbaupotenzial zu entwickeln.
Bad Orb ist eine weit über den Main-Kinzig-Kreis hinaus bekannte Kurstadt im Naturpark Spessart, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands.
Das an einem Südhang gelegene Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,7 ha befindet sich nördlich der Ludwigstraße und der Fuldaer Straße. Westlich und in nördlichen Teilbereichen grenzt Wohnbebauung an.
Auf der ca. 3,7 ha großen Fläche ist ein Wohnbaugebiet zu entwickeln, welches aus der derzeit in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanung abzuleiten ist.
Analog zum derzeit in der Umsetzung befindlichen Neubaugebiet soll das Verhältnis der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (voraussichtlich) je volle Quadratmeter Grundstücksfläche 1 zu 300 betragen.
Es besteht zum einen eine hohe Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken, zum anderen ist ein nachfragegerechtes Angebot für weitere Zielgruppen (bezahlbarer Wohnungsbau, Doppel- und/oder Reihenhäuser) zu schaffen, dass sich harmonisch in das Ortsbild eingliedert.
Die vorbereitende Bauleitplanung, hier der Flächennutzungsplan, weist für diesen Teilbereich von Bad Orb eine geplante Wohnbaufläche aus.
Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes (in 3 Varianten) ist ein Bebauungsplan zur erarbeiten und zur Rechtskraft zu bringen. Die Entwürfe haben die örtliche Infrastruktur zu berücksichtigen.
Eine Übertragung von Flächen an den Entwicklungs- und Erschließungsträger ist nicht angedacht. Entsprechend dem Baugesetzbuch ist ein Umlegungsverfahren durchzuführen.
Die Erschließungsplanung ist vollständig zu erarbeiten, die Erschließungsarbeiten (Ver- und Entsorgung, verkehrliche Erschließung) sind zu leiten und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Funktion des Auftraggebers für die Fachplaner und koordiniert die Planungsleistungen. Die Kommune behält ihre Planungshoheit, der Projektfortschritt ist eng abzustimmen und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger ist in der Lage treuhänderisch die finanzielle Abwicklung der Baugebietsentwicklung zu übernehmen und ein Treuhandkonto zu führen.
Der Auftragnehmer übernimmt nicht federführend die Vermarktung der Grundstücksflächen, unterstützt aber bei Bedarf die technische Abwicklung, das Marketing, die Vergabe und die Vertragsabwicklung. Die Vermarktung und Grundstücksvergabe erfolgt durch das städtische Bauamt. Der Entwicklungs- und Erschließungsträger unterstützt insbesondere die Abstimmung der Kaufverträge bis zur Rechtskraft der Bauverträge.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Projektsteuerung, hat Zeitplanung und Kostenentwicklung im Blick und arbeitet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (der Stadt).
Zusammengefasst ist der Entwicklungs- und Erschließungsträger für folgende Aufgaben zuständig bzw. koordiniert oder plant selbst diese:
- Die städtebauliche Planung (Städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplan und notwendige Fachplanun-gen/Fachgutachten, ggf. FNP-Änderung).
- Die Bodenordnung (Parzellierung des Baugebietes).
- Die Erschließung (Straßen- und Wegebau, Ver- und Entsorgung, jeweils Planung und Bau; Koordina-tion der Versorgungsträger im Gebiet).
- Die Vermarktung (lediglich unterstützend).
- Projektsteuerung bis zur Übergabe der Flächen an den Endverbraucher bzw. die Kommune.