VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Auftragnehmer verfügt über Alleinstellungsmerkmale, die dazu führen, dass der Bedarf der Landesverwaltung an einem Online-Rechtsinformationssystem ausschließlich durch die Beschaffung des Zugriffs auf die jurs-Datenbank im Gesamtpaket erfüllt werden kann:
— nur über die juris-Datenbank bekommt die Landesverwaltung Zugriff auf die durch die Dokumentationsstellen der Bundesgerichte selbst bearbeiteten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte,
— die juris-Datenbank stellt die umfangreichste, einheitlich recherchierbare Rechtsprechungsdatenbank zum deutschen Recht dar.
Die Landesverwaltung muss auf diese offiziellen Bearbeitungen der Leitentscheidungen der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts Zugriff haben. Nur so sind die Mitarbeiter der
Landesverwaltung auf demselben Stand wie die Mitarbeiter der Justiz, die einheitlich mit diesen Entscheidungen arbeiten. Die Landesverwaltung hat auch an dieser einheitlichen umfassenden Verfügbarkeit möglichst vieler Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung einen Bedarf, der derzeit durch die juris-Datenbank am weitgehendsten gedeckt wird.