136284-2023 - ErgebnisDeutschland-Eisenberg: Finanzierungs-Leasing
OJ S 46/2023 06/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-09-01-RPS-PEN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Auftraggeberin sucht für Ihre Tarif- und DO-Angestellten einen Dienstleister zur Durchführung eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung (gemäß TV-Fahrradleasing) in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34431000 Fahrräder ohne Motor, 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat als Arbeitgeberin ein Interesse an der Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten und möchte hierzu einen aktiven Beitrag leisten. Ziel ist es daher, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Beschäftigten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland anzubieten. Dafür sind nachfolgende Punkte zu erfüllen:
Das Radleasing muss gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich vorteilhaft sein. Es ist eine breite Produktpalette anzubieten. Den Beschäftigten soll ein gut ausgestattetes, lokales Händlernetz insbesondere in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland und den angrenzenden Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Darüber hinaus ist auch eine Nutzung des Fahrrades durch Ehegatten, Lebensgefährten oder mit den Beschäftigten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen gestattet. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein. Dem Angebot sind die entsprechenden Musterverträge (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag, Nutzungsüberlassung- sowie Entgeltumwandlungsvereinbarung) beizufügen und die beteiligten Gesellschaften sind namentlich zu nennen. Beschäftigten kann maximal ein Fahrrad zeitgleich zur Nutzung überlassen werden.
Die Auftraggeberin schätzt, dass während der Vertragslaufzeit circa 150 Einzelleasingverträge von Tarifangestellten und Dienstordnungs-Angestellten abgeschlossen werden. Eine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern ist ausgeschlossen.
Den Beschäftigten soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen und unter Beachtung des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu leasen. Daher soll eine möglichst große Bandbreite an Fahrradtypen und -marken angeboten werden. Folgende Fahrradtypen müssen mindestens im Portfolio verfügbar sein:
- Citybikes
- Trekkingräder
- Rennräder
- Lastenräder
- Pedelecs bis max. 25 km/h
Ein Angebot von einzelnen Fahrrädern für Menschen mit Beeinträchtigungen soll bestehen.
Für die Abwicklung des Fahrradleasings stellt der Auftragnehmer der Auftraggeberin ein Kundenportal mit einem Bereich für Beschäftige und für die Auftraggeberin im Rahmen einer Onlineplattform (browserbasiert) in deutscher Sprache bereit. Diese soll auch für mobile Endgeräte nutzbar sein. Über dieses Online-Portal muss der Bestell- und Abwicklungsprozess vollständig digital abgebildet werden können und müssen die Beschäftigten mögliche Leasingmodelle inkl. der Auswirkungen auf das Nettogehalt berechnen können. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 200 Einzelleasingverträgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 179-506100
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DD Deutsche Dienstrad GmbH
Postanschrift: Sven-Wingquist-Straße-2
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6F1K
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/03/2023