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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Stadtmobiliaren
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobilitätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 65d4a430-75f2-4614-95fd-16d0641a7a7d
Vorherige Bekanntmachung: 606309-2025
Interne Kennung: 25FEA82641
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Details siehe Bewerbungsbedinungen (Vergabeunterlagen)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928400 Stadtmobiliar
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39113300 Sitzbänke, 44613700 Abfallsammelbehälter, 34928470 Beschilderung, 39113500 Hocker
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV - Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen zur Anwendung.
GWB - Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen zur Anwendung.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Umfeldstelen
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt für Los 1: Umfeldstele: 85 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 197 Stück für Los 3: Freiraum Kit: Freiraum Kit Pflanzkasten: 169 Stück Freiraum Kit Bänke: 169 Stück Freiraum Kit Anlehner: 56 Stück Freiraum Kit Podeste: 169 Stück für Los 4: Sitzbänke: 85 Stück für Los 5: Hocker: 141 Stück Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: für Los 1: Umfeldstele: 141 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 254 Stück für Los 3: Freiraum Kit bestehend aus: Freiraum Kit Pflanzkasten: 254 Stück Freiraum Kit Bänke: 254 Stück Freiraum Kit Anlehner: 85 Stück Freiraum Kit Podeste: 254 Stück für Los 4: Sitzbänke: 169 Stück für Los 5: Hocker: 282 Stück Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Abfallbehältern
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt für Los 1: Umfeldstele: 85 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 197 Stück für Los 3: Freiraum Kit: Freiraum Kit Pflanzkasten: 169 Stück Freiraum Kit Bänke: 169 Stück Freiraum Kit Anlehner: 56 Stück Freiraum Kit Podeste: 169 Stück für Los 4: Sitzbänke: 85 Stück für Los 5: Hocker: 141 Stück Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: für Los 1: Umfeldstele: 141 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 254 Stück für Los 3: Freiraum Kit bestehend aus: Freiraum Kit Pflanzkasten: 254 Stück Freiraum Kit Bänke: 254 Stück Freiraum Kit Anlehner: 85 Stück Freiraum Kit Podeste: 254 Stück für Los 4: Sitzbänke: 169 Stück für Los 5: Hocker: 282 Stück Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Freiraumkits
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39113300 Sitzbänke
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt für Los 1: Umfeldstele: 85 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 197 Stück für Los 3: Freiraum Kit: Freiraum Kit Pflanzkasten: 169 Stück Freiraum Kit Bänke: 169 Stück Freiraum Kit Anlehner: 56 Stück Freiraum Kit Podeste: 169 Stück für Los 4: Sitzbänke: 85 Stück für Los 5: Hocker: 141 Stück Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: für Los 1: Umfeldstele: 141 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 254 Stück für Los 3: Freiraum Kit bestehend aus: Freiraum Kit Pflanzkasten: 254 Stück Freiraum Kit Bänke: 254 Stück Freiraum Kit Anlehner: 85 Stück Freiraum Kit Podeste: 254 Stück für Los 4: Sitzbänke: 169 Stück für Los 5: Hocker: 282 Stück Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Sitzbänken
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39113300 Sitzbänke
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt für Los 1: Umfeldstele: 85 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 197 Stück für Los 3: Freiraum Kit: Freiraum Kit Pflanzkasten: 169 Stück Freiraum Kit Bänke: 169 Stück Freiraum Kit Anlehner: 56 Stück Freiraum Kit Podeste: 169 Stück für Los 4: Sitzbänke: 85 Stück für Los 5: Hocker: 141 Stück Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: für Los 1: Umfeldstele: 141 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 254 Stück für Los 3: Freiraum Kit bestehend aus: Freiraum Kit Pflanzkasten: 254 Stück Freiraum Kit Bänke: 254 Stück Freiraum Kit Anlehner: 85 Stück Freiraum Kit Podeste: 254 Stück für Los 4: Sitzbänke: 169 Stück für Los 5: Hocker: 282 Stück Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Hockern aus Beton
Beschreibung: Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39113500 Hocker
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt für Los 1: Umfeldstele: 85 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 197 Stück für Los 3: Freiraum Kit: Freiraum Kit Pflanzkasten: 169 Stück Freiraum Kit Bänke: 169 Stück Freiraum Kit Anlehner: 56 Stück Freiraum Kit Podeste: 169 Stück für Los 4: Sitzbänke: 85 Stück für Los 5: Hocker: 141 Stück Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: für Los 1: Umfeldstele: 141 Stück für Los 2: Abfallbehälter: 254 Stück für Los 3: Freiraum Kit bestehend aus: Freiraum Kit Pflanzkasten: 254 Stück Freiraum Kit Bänke: 254 Stück Freiraum Kit Anlehner: 85 Stück Freiraum Kit Podeste: 254 Stück für Los 4: Sitzbänke: 169 Stück für Los 5: Hocker: 282 Stück Vergabe-Nr. 25FEA82641 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren als nichtöffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte). Für Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 3 646 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 2 185 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 212 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klostermann GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Klostermann GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RV Stadtmobiliar Klostermann Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 202 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 157 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AuWeKo GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: AuWeKo GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RV Stadtmobiliar AuWeKo Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 626 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1 084 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Armada Mobility BV
Angebot:
Kennung des Angebots: Armada Mobility Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RV Stadtmobiliar Armada Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 646 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 323 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Armada Mobility BV
Angebot:
Kennung des Angebots: Armada Mobility Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RV Stadtmobiliar Armada Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 818 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 409 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Armada Mobility BV
Angebot:
Kennung des Angebots: Armada Mobility Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RV Stadtmobiliar Armada Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 15/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB InfraGO AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Registrierungsnummer: DE 811569869
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Juliane Kent
Telefon: 00493029724571
Fax: +49 6926520154
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG
Registrierungsnummer: DE 199861757
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Juliane Kent
Telefon: 00493029724571
Fax: +49 6926520154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: DE 165893430
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: 02289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Klostermann GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 3630
Postanschrift: Daimlerstr. 9
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Fax: 00492099709595
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AuWeKo GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 8863
Postanschrift: Dornhofstr. 34
Stadt: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Fax: 0049610237537100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Armada Mobility BV
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: KvK Eindhoven 24103335
Postanschrift: Groningenhaven 2
Stadt: Nieuwegein
Postleitzahl: 3433 PE
Land, Gliederung (NUTS): Utrecht (NL350)
Land: Niederlande
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f033145c-bb6c-44bb-9535-002acb17eebb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2026 15:01:08 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 136566-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2026