Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 100 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 222-542964
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Feinstaubplaketten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 15/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Stempel-Herbst GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/03/2021