Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Umsetzung des LEADER-Programms "berkel schlinge" in NRW
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
LEADER berkel schlinge - Durchführung des Regionalmanagements (Kopie)
Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022 (Kopie)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wesentliche Tätigkeiten: Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Förderprojekten, Projektmanagement, Schnittstelle zu Fördergebern (Bezirksregierung, Ministerium), Gremienarbeit, Marketing, Durchführung von Veranstaltungen, Fördermittelmanagement und Controlling für die Region, PR & Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen, Prozessmanagement
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 648 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79411000 Allgemeine Managementberatung, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Stadt Vreden Burgstraße 14 48691 Vreden Region berkel schlinge (Gescher, Stadtlohn, Südlohn, Vreden)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung des Geschäftstellenbetriebs für das Regionalmanagement.
Weitere Informationen entnehmen sie den Ausschreibungsunterlagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Arbeitsmethode / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Referenzen und Erfahrungen mit Netzwerken / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 210-603404
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 06/2022
Bezeichnung des Auftrags:
LEADER berkel schlinge - Durchführung des Regionalmanagements
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 26/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: projaegt gmbh
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen