Das Vergabeverfahren "Beschaffung eines GW-A für die FF Hofheim" mit den Fachlosen 1 und 2 wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Der Auftraggeber hat eine Auftragswertschätzung erstellt, auf deren Basis entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt wurden. Die eingegangenen Angebote lagen hier deutlich über den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, eine Erhöhung der Haushaltsmittel ist im laufenden Haushaltsjahr nicht möglich.