Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Elektrokleingeräten im Landkreis Limburg-Weilburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 145-2020
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Elektro-Kleingeräten im Landkreis Limburg-Weilburg.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E16815578 erhältlich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90511100 Einsammeln von kommunalem Müll, 90511300 Müllsammlung, 90511400 Altpapiersammlung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Limburg-Weilburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in einem Umfang von ca. 12 600 Mg pro Jahr sowie Sammlung und Beförderung von Elektrokleingeräten in einem Umfang von ca. 80 Mg pro Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungenverlängern (Verlängerungsoption).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 227-558184
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 145-2020
Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), sowie Elektrokleingeräte
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 03/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Bördner Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Dietkircher Straße 9 -13
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65551
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient ledigtlich als Platzhalter.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt