Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist das Land Rheinland-Pfalz. Das Land hat die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen in Rheinland-Pfalz. Schulbehörden sind das Ministerium für Bildung als oberste Behörde und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Schulträger der öffentlichen Grundschulen können Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte oder kreisfreie Städte sein.
Schulträger von Realschulen plus, organisatorisch verbundenen Grund- und Realschulen plus und von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte oder Landkreise sein.
Schulträger von Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen, Integrierten Gesamtschulen, mit einer Fachoberschule organisatorisch verbundenen Realschulen plus, berufsbildenden Schulen und von den übrigen Förderschulen können kreisfreie Städte oder Landkreise sein.
Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Die Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten.
Das Land stellt für die Schulen die Lehrkräfte, die pädagogischen und technischen Fachkräfte und für die Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form auch das sonstige pädagogische Personal bereit; es trägt die hiermit verbundenen Kosten.
Die Schulträger tragen die Sachkosten der öffentlichen Schulen, wozu auch die Personal-kosten der Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger stehen (z. B. Verwaltungspersonal, Hausmeister, Personal an Schülerwohnheimen) gehören.
Das Schulwesen gliedert sich in Schulformen und in Schulstufen.