Zusätzliche Angaben
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe
elektronischer
Angebote in Textform nach § 126b BGB, welche nicht mit einer
elektron. Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG)
versehen sein müssen, zugelassen.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen!
Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die
Registrierung auf der o.g. Plattform, über welche mittels der
dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit"
das
Angebot zu übermitteln ist. Das Angebot muss dort bis zum
Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/
Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung
abzugeben haben.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.