138909-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 55/2021 19/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: b.kleinen@fz-juelich.de
Fax: +49 2461-61-5837
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmvi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Programmbegleitforschung Rahmenbedingungen und Markt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Förderung der Elektrifizierung von kommunalen und gewerblichen Flotten spielt in der aktuellen Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ und in der ab 2021 geplanten Fortsetzung der Förderung der Elektromobilität durch das BMVI eine zentrale Rolle.
Bei der Neuausschreibung des Themenfeldes „Rahmenbedingungen und Markt“ sollen spezifische Fragestellungen rund um die Beschaffung und die Integration von Elektrofahrzeugen in kommunale und gewerbliche Fuhrparks bearbeitet und konkrete Unterstützungen für Beschaffung und Flottenmanagement erarbeitet werden. Hierzu werden ein praxisorientierter Handlungsleitfaden und ein interaktives, internetbasiertes Entscheidungstool entwickelt. Im Vergleich zu früheren Förderphasen zeigt sich ein immer stärkeres Interesse bei Flotten an einer breiteren Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Die Flotten spielen für den Markthochlauf eine entscheidende Rolle.
Die weiteren Themenschwerpunkte des Themenfeldes liegen zum einen in der Beobachtung und Analyse der politischen und regulativen Rahmenbedingungen, der Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sowie der Angebotsentwicklung bei Elektrofahrzeugen. Darauf aufbauend soll die Marktentwicklung in Deutschland bis 2030 prognostiziert und der Förderbedarf abgeleitet werden. Zum anderen soll die Marktentwicklung in wichtigen ausländischen Märkten sowie die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen beobachtet und analysiert werden. Hieraus sollen Handlungsempfehlungen für die deutsche Politik abgeleitet werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Modellregionen Elektromobilität und ihre begleitende Forschung wurden vom BMVI ursprünglich 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II ins Leben gerufen. In den Modellregionen konnten nennenswerte Fahrzeugflottengrößen und Infrastruktureinheiten aufgebaut werden. Des Weiteren wurden feste Strukturen innerhalb der Projektlandschaft und der Begleitforschung etabliert. Seit Juni 2015 fördert das BMVI Elektromobilität im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ (Anpassung am 5.12.2017). Diese zielt mit Ihren 3 Fördersäulen, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, Erstellung von Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, im Wesentlichen auf die Unterstützung von Kommunen. Da Kommunen zum einen selbst Fuhrparke und Fahrzeugflotten betreiben und zum anderen für die Mobilitätsplanung vor Ort zuständig sind, haben Maßnahmen auf kommunaler Ebene einen hohen Verbreitungseffekt. Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie sind bis Anfang 2020 die Beschaffung von 16.000 E-Fahrzeugen und 8.000 Ladesäulen, die Durchführung von 209 Elektromobilitätskonzepten sowie 27 F&E-Projekte gefördert worden. Das Ende des Jahres auslaufende aktuelle Förderprogramm soll ab 2021 durch eine neue, noch zu konzipierende Förderrichtlinie mit ähnlicher Struktur und ähnlichen Fördergegenständen ersetzt werden.
Die grundsätzlichen Strukturen aus der Phase der Modellregionen (Verknüpfung mit regionalen Akteuren, programmübergreifende Begleitforschung) sind im aktuellen Förderprogramm übernommen worden. Die übergeordnete Begleitforschung hat weiterhin das Ziel, das Förderprogramm angewandt-wissenschaftlich zu begleiten, Maßnahmen zu evaluieren, wesentliche übergreifende Fragestellungen zu erforschen und zu analysieren und damit die Politik zu beraten. Zudem sollen Erkenntnisse aus Projekten und Regionen für eine programmatische Verwertung zusammengeführt werden. In den Bundesländern kann auf vorhandene Kontakte zu den regionalen Projektleitstellen wie Landesenergie- und Landeselektromobilitätsagenturen zurückgegriffen werden. Zweimal im Jahr treffen sich alle Beteiligten, Bundesakteure (BMVI, PtJ, NOW) sowie die Projektleitstellen und Vertreter der Begleitforschung, im Rahmen des Strategiekreises Elektromobilität des BMVI.
Von der programmübergreifenden Begleitforschung werden im aktuellen Förderprogramm 3 Themenfelder adressiert („Innovative Antriebe und Fahrzeuge“, „Vernetzte Mobilität“ und „Rahmenbedingungen und Markt“). Die frühere Begleitforschung „Ladeinfrastruktur“ ist seit Anfang 2020 in die von der NOW verantwortete „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ integriert worden. Ergänzt wird die Programmbegleitforschung durch das Wissensmanagement, das zentrale Datenmonitoring (ZDM) und das Starterset Elektromobilität. Im Wissensmanagement der NOW wird das Wissen im Bereich Elektromobilität gesammelt und aufbereitet. Hauptaufgabe des Wissensmanagement ist die Zuarbeit für das BMVI bei fachlichen Anfragen. Das ZDM bündelt alle im Programm relevanten Daten und führt eigene Erhebungen und Auswertungen durch. Analysiert werden insbesondere Fahrzeug- und Ladeinfrastrukturdaten aus verbauten Datenloggern in ausgewählten E-Fahrzeugen sowie die Stamm- und Betriebsdaten aus den Beschaffungsprojekten. Zudem werden im Rahmen des ZDM die KBA-Zahlen analysiert und der Ladeinfrastrukturaufbau in Deutschland erfasst. Seit Februar 2020 wird das ZDM NOW-intern umgesetzt. Die Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt wird eng mit dem ZDM speziell bei der Beobachtung der Marktentwicklung (AP 2) und der Auswertung der Beschaffungsprojekte (AP 3) zusammenarbeiten. Mit dem Starterset Elektromobilität (www.starterset-elektromobilitaet.de), das von der NOW im Auftrag des BMVI betrieben wird, sollen insbesondere Kommunen und kommunalen Unternehmen angesprochen werden. Hier gibt es Informationen und Handlungsempfehlungen, die für die Umsetzung des Themas Elektromobilität von Bedeutung sind. Auch die Erkenntnisse aus den Begleitforschungen werden auf dem Starterset Elektromobilität verwertet.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und technische Qualität des Angebots / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Kompetenz Projektleitung und Projektteam / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Organisatorische Umsetzung / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Bearbeitung von bis zu 10 Ad-hoc-Anfragen:
Der Auftragnehmer soll in der Lage sein, das vorhandene Wissen bei entsprechenden Anfragen durch das BMVI und die NOW jederzeit fristgerecht (ggf. kurzfristig innerhalb weniger Stunden) und vollständig aufzubereiten und übertragbar zu dokumentieren. Der Umfang der inhaltlichen Anfragen kann dabei von der Lieferung einzelner Stichpunkte/Statistiken zu einem Sachverhalt über die Erstellung von Power-Point-Folien bis hin zu 2-3 seitigen Sprechzetteln reichen. Im Mittel kann mit einem zeitlichen Aufwand von 2 Stunden pro Anfrage kalkuliert werden.
Insgesamt sind als Option bis zu 10 Ad-hoc-Anfragen vorzusehen, die einzeln zu kalkulieren und abzurechnen sind.
Option 2:
Verlängerung:
Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um sechs Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung die Marktentwicklung und die politischen und regulativen Rahmenbedingungen weiter beobachtet und analysiert werden (AP 1 & AP 2), eine Onlinebefragung zum Thema Beschaffung und Integration von E-Fahrzeugen in Flotten durchgeführt, ein weiteres Treffen der AG „Flotte & Elektromobilität“ organisiert und die Entscheidungshilfe gepflegt und angepasst werden (AP 3).
Der AG behält sich vor, die Optionen jeweils separat und bei Bedarf bis spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zu ziehen. Hierzu wird der AN ein gesondertes Auftragsschreiben erhalten.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 220-540508
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Programmbegleitforschung Rahmenbedingungen und Markt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Institut Stadt|Mobilität|Energie (ISME)
Postanschrift: Rotenwaldstraße 18
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70179
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/03/2021