Die derzeit vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende Covid-19-Pandemie stellt ein dringliches Ereignis dar, das bei fehlenden Vorkehrungen und Maßnahmen zu nicht wieder gut zu machenden Personenschäden bis hin zum Tod führen kann. Diese Pandemie erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit.
Aufgrund dessen war es dringend notwendig, den ehemaligen Standort Darmstadt der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren, um dem öffentlichen Auftrag gerecht zu werden.
Zur Sicherstellung des Wettbewerbs wurden 4 Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.