Zusätzliche Angaben
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden,
— Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag zugelassen,
— Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion). Die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version),
— Im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Dessen Name ist in Reinschrift an der/n angegebenen Stelle/n textlich zu benennen (keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, aber zulässig),
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern sind zugelassen,
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen,
— erforderliche Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen,
— Erläuterungen von ggfs. vorhandenen wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU), sind in freier Form als Anlage beizulegen,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die betroffenen Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist,
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 19.10.2020 per E-Mail an
zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.