Zusätzliche Angaben
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und
fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit
die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der
ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem
bewertet. Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich
zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der
Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 1
(Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 5 erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten
auszuwählenden Bewerber.