Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S):
Richtlinie 2004/18/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben